Bevölkerungsaustausch schreitet voran: 34 Prozent aller Hamburger haben Migrationshintergrund

23. Mai 2017
Bevölkerungsaustausch schreitet voran: 34 Prozent aller Hamburger haben Migrationshintergrund
KULTUR & GESELLSCHAFT

Hamburg. Mehr als jeder dritte Einwohner der Hafenstadt, nämlich 34 Prozent, hat einen Migrationshintergrund. Konkret ausgedrückt, sind das rund 630.000 Menschen. In wenigen Jahren wird der Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund die Majorität stellen, bereits jetzt haben 50,4 Prozent der Hamburger Kinder mindestens ein Elternteil, dessen Familie nicht aus Deutschland stammt. Dies ergibt sich aus einer Sonderauswertung des Statistikamtes Nord mit Stand zum 31. Dezember 2016. 2009 waren es bei der gleichen Erhebung noch 28 Prozent, also sechs Prozent weniger als jetzt sieben Jahre später.

Besonders drastisch ist dies beispielsweise im Stadtteil Billbrook, in dem 84,9 Prozent aller Einwohner und sogar 98 Prozent aller Kinder einen Migrationshintergrund haben. Die Elbinsel ist mit einem Migrantenanteil von 71,6 Prozent auf Platz zwei, gefolgt von Hammerbrook (68,6 Prozent) und Neuallermöhe (64,3 Prozent).

Platz eins unter den Migrantengruppen stellen Türken mit 93.123 Einwohnern, gefolgt von 75.264 in Hamburg lebenden Polen. Danach folgen Afghanistan (41.617) und die Russische Föderation (33.297). Auf den Plätzen fünf, sechs, sieben und acht folgen Iran (22.061), Kasachstan (20.459), Syrien (13.861) und Portugal (12.903).

Durchschnittlich 52,1 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund haben in Hamburg einen deutschen Paß, wodurch sie in anderen Statistiken (beispielsweise zur Kriminalität) oft nicht oder nur unzureichend erfaßt werden. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 23.05.2017

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Karl in Oslo
6 Jahre zuvor

Alliierte Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die USA beschlagnahmt.

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de Jure noch de Facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen, siehe auch http://www.Upik.de

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung vorliegt.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte:
„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Dieser Stadt-Staat ist ein Steigbügelhalter für die Islamisten.
Kein Wunder, herrschen doch die Gendaparteien und Vernunft gibt es schon lange nicht mehr in diesem Senat.
Nickepüppchen Scholz, Olaf strahlt zu jeder Dummheit die von seinen Koalitionspartnern kommt und winkt durch was durchzuwinken gefordert wird.
Auch die Enteignung der Wohnungseigentümer.
Bald werfen die ihre letzten Hamburger Bürger aus ihren Wohnungen und freuen sich noch über diese Schandtat.
Hamburger Senat macht sich Schuldig an der Vernichtung des eigenen Volkes.
Jagt dieses Senat zum Teufel, wählt mit bedacht einen neuen Senat.
Einen der sich nicht zum Merkelvasallen und Islamfreundlichen Idioten macht.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Hamburger wacht doch endlich auf. Wollt ihr wirklich von diesem Pack übernommen werden? Kann man so blöd sein? Jagt diesen Senat zum Teufel aber dalli.

Oder merkt ihr Deppen erst was wenn ihr aus Euren Wohnungen vertrieben werdet damit es Platz für die Götter gibt ????

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Merkel wird in die Geschichtsbücher Einkehr finden und an Hitler wird sich niemand mehr erinnern

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Alliierte Gesetze, die 1947 verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die USA beschlagnahmt.

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de Jure noch de Facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen, siehe auch http://www.Upik.de

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 Schadenersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung vorliegt. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen. Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte:

„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden. Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wurde noch 2014 ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß alliiertem Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!