Eilmeldung – Deutschland – Innenminister: 17-jähriger Syrer wegen Terrorverdachts gefasst – Selbstmordanschlag in Berlin geplant

 

Innenminister: 17-jähriger Syrer wegen Terrorverdachts gefasst

Die deutsche Polizei hat in der Uckermark (Brandenburg) einen 17 Jahre alten syrischen Terrorverdächtigen festgenommen, der einen Selbstmordanschlag in Berlin geplant haben soll. Dies teilte Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am Dienstag in Potsdam mit.

Quelle: Russia Today (RT) vom 30.05.2017

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Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtspfleger/innen missachten oft alle Gesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen oder durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren:

Einfach beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ stellen und beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten!

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Wie kann man einen kulturbereichernden, zutiefst traumatiesierten und verängstigten Migranten (ich sage Salafist) so was anhängen.
Das ist die hohe Kunst der Sprengungen statt Feuerwerk.
Wenn Sprengungen nicht mehr reichen gibt es halt Schächtungen.
Das Deutsche Volk wird dann halt mit viel Liebe entsorgt.
Die Scharia macht es schon.
Für die nun nicht stattfindene Bombenstimmung muß man sich beschweren, wieder nix für die herrschende Kaste um öffentlich zu schauspielern und eine Betroffenheit zu mimen.
Das können die besonders gut. Ach auch die dummen Sprüche: Wir drücken unser Beil… aber das war NUR ein Einzelfall.wird uns da fehlen.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Ich frag mich dabei: woher wussten die das? Hat Ihnen das ein Vögelein gepfiffen ??

Glaube eher dass das alles Wahlpropaganda ist so a la schaut her wir machen was…..
damit sich das blöde Wahlvolk in sicherheit wiegt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Nach Schema-F-eine Karte gezogen. Der dämliche Michel frisst das auch noch!!!

Kalle
Kalle
6 Jahre zuvor

Terroristen werden dringend gebraucht, um die totale Kontrolle populär zu machen. Nur müssen die Organisatoren doch etwas sorgfältiger arbeiten und nicht so viele Terroristen ihre Ausweise liegen lassen, sonst ist die Gaubwürdigkeit ganz im Eimer.

Birgit
6 Jahre zuvor

Politlügenpack, mehr kann man dazu nicht sagen !

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor

So isses: Grundgesetze gibt es nur in besetzten Staaten. Warum hat Deutschland das? Eine nicht vorhandene oder fehlerhafte Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, weil Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen und ähnliches zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)!

Ein Beschluss, ein Urteil und Verträge jeglicher Art müssen unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452). Bei einem Verstoß liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95, 933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452). Eine rechtskonforme Unterschrift besteht aus Titeln, Vor- und Zunamen! In 99 % aller Urteile & Beschlüsse fehlen die! In https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei können wir viel ändern. Wann machst auch du mit? Herzlich willkommen!

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:

(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist. http://www.eurohunde.de zeigt mehr!