Weitere Masche der Maasvollen Truppe – Internetseiten werden einfach als Gefährlich und nicht sicher eingestuft angezeigt

Die Helfer der Maasvollen Truppe und die dazugehörigen Multikonzerne wollen uns einfach klarmachen, dass wir bestimmte Seiten nicht anschauen sollen.

Diese werden dann einfach von den Browsern als nicht vertrauenswürdig und unsicher dargestellt. Die meisten Leute trauen sich dann natürlich nicht mehr auf die Seiten!

So kann man natürlich auch die Meinung der Leser beeinflussen. Es wird in Gut und Böse eingeteilt. Die Maasvollen sind natürlich immer die Guten!

Man kann nur hoffen, dass die normalen Menschen den Konzernen und #Heiko Maas nicht auf den Leim gehen. Wer denken kann ist hier klar im Vorteil. Man gaukelt den Leuten vor, wenn sie auf die Seite gehen fangen sie sich #Phishing oder #Malware ein. Das mag bei der ein oder anderen Seite auch stimmen. Aber jede Infoseite, die so auf die sogenannte Liste kommt ist natürlich von Maas und seinen Unterstützern betroffen.

Das Konzept heisst:

Safe Browsing

Google Chrome und einige Browser von Drittanbietern, wie z. B. manche Versionen von Mozilla Firefox und von Safari von Apple, verfügen über die Safe Browsing-Funktion von Google. Bei der Verwendung von Safe Browsing werden Informationen zu verdächtigen Websites zwischen dem genutzten Browser und Google-Servern ausgetauscht.

Funktionsweise von #Safe Browsing

Über Ihren Browser wird regelmäßig eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt, um die aktuelle Safe Browsing-Liste mit bekannten Phishing- und Malwarewebsites herunterzuladen. Die aktuelle Version dieser Liste wird lokal in Ihrem System gespeichert. Google speichert im Rahmen dieser Kontaktaufnahme keine Kontoinformationen oder sonstigen personenbezogenen Daten. #Google erhält jedoch standardmäßige Protokollinformationen, wie z. B. eine IP-Adresse und Cookies.


Jede von Ihnen besuchte Website wird mit der Safe Browsing-Liste in Ihrem System abgeglichen. Im Fall einer Übereinstimmung wird über Ihren Browser eine Teilkopie des Hashwerts der URL dieser Website an Google gesendet, damit Google weitere Informationen an Ihren Browser senden kann. Google kann anhand dieser Information nicht die tatsächliche URL bestimmen. Weitere Informationen

Die folgenden Safe Browsing-Funktionen sind nur in #Chrome verfügbar:

  • Einige Chrome-Versionen verfügen über eine Safe Browsing-Technologie, mit der potenziell schädliche Websites und potenziell gefährliche Dateitypen erkannt werden, die Google noch unbekannt sind. Die vollständige URL der Website oder potenziell gefährlichen Datei kann auch an Google gesendet werden, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um eine schädliche Website oder Datei handelt.
  • Chrome durchsucht Ihren Computer mithilfe der Safe Browsing-Technologie regelmäßig nach unerwünschter Software, über die Sie am Ändern Ihrer Einstellungen gehindert werden oder über die in anderer Weise die Sicherheit und Stabilität Ihres Browsers beeinträchtigt wird. Wenn solche Software gefunden wird, bietet Chrome Ihnen möglicherweise an, den Chrome Software Cleaner herunterzuladen und die Software damit zu entfernen.

  • Beim Besuch einer Website, die potenzielle Malware enthält, oder wenn Chrome unerwünschte Software auf Ihrem Computer erkennt, haben Sie die Möglichkeit, weitere Daten zu senden, um uns bei der Verbesserung der Safe Browsing-Funktion zu helfen. Weitere Informationen
  • Wenn Sie Safe Browsing nutzen und Ihren Chrome-Browserverlauf mit Ihrem Google-Konto synchronisieren, kann Chrome zur Verbesserung der Sicherheit und Nützlichkeit von Berechtigungen von Webfunktionen anonym die Domains melden, auf denen Sie Berechtigungen gewähren, ablehnen und aufheben oder Aufforderungen zu Berechtigungen ignorieren oder ablehnen.
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Safe Browsing-Funktion in Chrome zu deaktivieren.

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Umgang mit dem Datenschutz bei Apps, Erweiterungen, Designs, Diensten und anderen Add-ons

Sie können in Chrome Apps, Erweiterungen, Designs, Dienste und andere Add-ons verwenden. Manche davon sind in Chrome vorinstalliert oder in Chrome integriert. Über von Google entwickelte und bereitgestellte Add-ons wird möglicherweise eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt. Diese Add-ons unterliegen, sofern nicht anders angegeben, der Google-Datenschutzerklärung. Für von anderen entwickelte und bereitgestellte Add-ons sind deren Entwickler verantwortlich und es gelten möglicherweise andere Datenschutzerklärungen.

Soweit Google mit seinem Einfluß und Konzept.

Eine der betroffenen Seiten ist z.B. brd-schwindel.org. Wenn sie die Seite nicht direkt aufrufen, sondern mithilfe von Suchmaschinen, dann kann ihnen sowas vorgegauckelt werden.

Es wird immer heftiger, was die Meinungsschlacht anbetrifft. Nicht nur #Fake-News, sondern auch Zensier und Täuschungsmanöver an den Lesern sind an der Tagesordnung.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.06.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Aus einer Diktatur gekommen.
Wieder in einer Diktatur gelandet.
Durch die Hilfe der ehem. Stasi und Rotschmutzfinken sind wir wieder in der DDR – Diktatur gelandet.
In den Parlamenten und im Bundestag haben sich die Ratten richtig eingenistet.
Es wird Zeit das das DEUTSCHE VOLK mal mit eisernem Besen kehrt.

Dieses Politpack vernichtet unsere Kultur und unser Land.
Wie lange wollen wir dem treiben noch zusehen. Wie lange noch?

Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor

General Gerd Schultze-Rhondorf mit Telefon 03904-7252554 und viele andere werden im besetzten Deutschland benachteiligt wegen ihrer Meinung. Zuvor wurde Rolf Biermann von der Justiz-Mafia in Abwesenheit ausgewiesen und Adrian Ursache angeschossen. Worin liegt der große Unterschied? Hat Rechtsanwalt Dirk Ulrich Magerl in der BRD die Unterschriften geprüft?

https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei zeigt viele gute Meinungen! Hier etwas Rechtskunde: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtskräftig:

Die rechtlichen Grundlagen für die Schriftform-Vorschriften finden wir im § 126 BGB der BRD. Im Fernsehen wurde gezeigt, dass ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Unterschrift aufgehoben und zurückgewiesen wurde! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift in der BRD (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

So eine Meldung hab ich in letzter Zeit schon öfter bekommen auf Seiten die bisher als sicher galten. Nun sollen sie plötzlich das nicht mehr sein? Hatte mir schon fast so eine Schweinerei gedacht.

Das Maasmännchen kriegt einen besonders guten Platz in Workuta.