Ist Nußlocher Bürgermeister-Kandidat Fallenstein vorbestrafter „Reichsbürger“?

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(fwu – 9.11.17) In Nußloch tritt der 50-jährige selbstständige Arbeiter Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen als Bürgermeister-Kandidat an. Dieser ist nach unseren Internet-Recherchen kein „Unbekannter“, sondern wird im Internet (<hier>) als der #Reichsbürgerszene angehörig und einschlägig vorbestraft benannt.

Verwiesen wird hierbei auch auf einen Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung (<hier>), der am 13.06.2017 titelt „Sandhäuser muss Geldstrafe an Flüchtlingshilfe zahlen“ und zwar wegen „#Volksverhetzung auf #Facebook“.

Die Indizien legen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Unbekannten „F.“ im RNZ-Artikel um den jetzigen Nußlocher Bürgermeister-Kandidaten Fallenstein handelt.

Quelle: leimenblog.de vom 09.11.2017

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Menschenrechtsaktivist
Menschenrechtsaktivist
6 Jahre zuvor

Der „Reichsbürger“ im sogenannten „demokratischen Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland.
Als Menschenrechtler war ich in der DDR von sadistischen Verbrechern des Machtapparates (MfS / Stasi) psychisch geschädigt und meiner Freiheit sowie meiner Ersparnisse beraubt sowie von meiner Heimat vertrieben worden und musste erfahren, dass auch in der BRD der sadistische Menschentyp toleriert und gewollt ist.
Wegen Einsatz für bundesweite Volksabstimmungen und Strafbarkeit der Rechtsbeugung und Hinweisen darauf, dass Rechtsmissbrauch die Ursache der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ ist, wurde ich z.B. von einer Trollin als Reichsbürger, Reichsdepp und Idiot bezeichnet. Mir wurde gedroht: „Wird Zeit, dass man dich abholt“. Ein anderer Troll meinte auch, dass ich demnächst abgeholt würde. Geleakte Akten des „Sonnenstaatland“ beweisen gewollten Rechtsmissbrauch, also sadistische Stasi-Methoden wie „Ausbluten der Reichsbürger“ und „Wirksame Zersetzungs- und Einschüchterungsmaßnahmen“- https://mywakenews.wordpress.com/…/verfassungs-schutz-firm…/, http://germanyandrussian.blogspot.de/ u.a.. Das erscheint glaubwürdig, weil es in der DDR mit mir ebenso gemacht wurde.
Als Reichsbürger gilt von behördlicher Seite offenbar jeder, der die Obrigkeit kritisiert, also jeder Bürgerrechtler, Kritiker, Whistleblower, freie Journalist. Er wäre Neonazi, antisemitisch, demokratiefeindlich usw., siehe http://www.bpb.de/mediathek/230617/reichsbuergerbewegung . Die Unterstellungen gegenüber Nicht-Reichsbürgern sind demokratiefeindlich und verstoßen gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und sind nach § 241a StGB (politische Verdächtigung) sowie nach 187 StGB (Verleumdung) sowie nach § 241 StGB (Bedrohung) strafbar, aber Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) gilt ja auch nur nach Belieben. Es ist auch unklar, wie es sich mit dem z.B. für die Bundestagswahl notwendigen Staatsangehörgkeitsausweis nach § 30 StAG verhält, den ja kaum einer hat, siehe auch https://www.youtube.com/watch?v=9gruuUe9GVA .
Ein Staat ist ein Unrechtsstaat, wenn die Gesetze nur Versatzstücke sind, die bei Bedarf beiseite geschoben werden können, wenn sie der Staatsführung oder sonstigen zur Entscheidung befugten Organen nicht passen; also „drastisch-salopp“ gesagt „aufs Recht gepfiffen“ wird.