Pegida: Justiz in Sachsen erlaubt Nachbildungen von Galgen

Auf einer Kundgebung der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden am 12.10.2015 hält ein Demonstrant einen Galgen hoch, an dem zwei Schilder hängen. Darauf steht "Reserviert für Angela Merkel" und "Reserviert für Siegmar Gabriel". (picture alliance / dpa / Markus Schreiber)
Das Original: Ein Pegida-Demonstrant wünscht Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel an den #Galgen (picture alliance / dpa / Markus Schreiber)

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Nachbildungen des Galgens, der 2015 auf einer #Pegida-Kundgebung zu sehen war, dürfen als Souvenirs verkauft werden.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die #Chemnitzer Staatsanwaltschaft. Diese habe die Ermittlungen gegen den Verkäufer eingestellt. An dem Galgen, der im Oktober 2015 in Dresden präsentiert wurde, hingen Hinweise, dass sie für Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel reserviert seien. Die sächsische Justiz erklärte jetzt, die nachgebildeten Galgen mit dem gleichen Schriftzug seien keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, sondern #Kunst und nicht ganz ernst zu nehmen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 06.12.2017

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Wenn verdreckte Busse als Kunst aufgestellt und behandelt werden, sind natürlich Galgen auch so zu sehen. Es lebe die Gleichberechtigung !