Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen um 25 Prozent gestiegen – Bundesweite Kosten rund 200 Millionen Euro

Die Zahl der durch sogenannte Ersatzfreiheitstrafen belegten Haftplätze ist einem Medienbericht zufolge in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen.

Die Zahl der durch sogenannte #Ersatzfreiheitsstrafen belegten #Haftplätze ist in #Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen und verursacht pro Jahr Kosten von mehr als 200 Millionen Euro. Das berichtet das ARD-Magazin „Monitor“ unter Berufung auf offizielle Statistiken und eine Umfrage unter den Bundesländern.

Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen, die Menschen antreten müssen, wenn sie eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen.

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Sie sind in Deutschland umstritten, weil sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen, die ihre #Geldstrafe nicht bezahlen können. Bei den #Straftaten handelt es häufig um Delikte wie #Schwarzfahren, kleinere #Diebstähle oder #Fahren ohne Führerschein. Im Bundesdurchschnitt belegen Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe inzwischen rund zehn Prozent der regulären Haftplätze.

Allein in #Bayern stieg die Zahl um 65 Prozent. Genaue Daten dazu gibt es nicht, da die Zahlen nur an drei Stichtagen im Jahr erhoben werden. Experten kritisieren den Anstieg und die hohen Kosten bei den Ersatzfreiheitsstrafen: „Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von #Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte wegzusperren“, so Heinz Cornel, Professor für Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Statt Strafe bräuchten die Betroffenen Hilfsangebote, sagte auch Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln: „Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit.“

Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden, etwa indem man sich um gemeinnützige Arbeit bemüht. Damit seien solche Personen aber regelmäßig überfordert. Durch die Haft werde die Situation der Betroffenen häufig sogar noch verschlechtert, zum Beispiel durch soziale Isolierung, den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Experten wie Bögelein und Cornel fordern daher, auf Ersatzfreiheitsstrafen als Sanktionsinstrument zu verzichten.

Die Ursachen des Problems seien vor allem sozialpolitischer Natur. Die #Bundesregierung lehnt eine Abschaffung hingegen ab: „Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt auch bei Delikten der leichteren und mittleren Intensität ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe dar“ argumentiert das Justizministerium. Aktuell befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema. (dts)

Quelle: Epoch Times vom 11.01.2018

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Birgit
6 Jahre zuvor

IHR elenden, plündernden NAZIRATTEN habt keine Ersatzstrafen zu verhängen. EMRK, niemand darf wegen einer finanziellen Schuld inhaftiert werden. Habt wohl vergessen das IHR den Vertrag unterschrieben habt ?

IHR erpreßt von den Familien Lösegeld, IHR ekelhaften Parasiten. So sieht das aus !

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das Volk weiss das alles einfach nicht und lässt es mit sich machen. Wann steht der deutsche Schlafmichel endlich auf und wehrt sich?

Alexander Berg
6 Jahre zuvor

Wenn die Kosten den Zweck übersteigen, ist es ein weiteres, hervorragendes Signal .