Trump: Habe das Recht, mich selbst zu begnadigen

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Washington (ParsToday/dpa) – US-Präsident Donald #Trump hat am Montag im Kurznachrichtendienst Twitter das „absolute Recht“ reklamiert, sich selbst begnadigen zu können.

«Wie von zahlreichen Rechtswissenschaftlern dargelegt wurde, habe ich das absolute Recht, mich selbst zu begnadigen, aber warum sollte ich das tun, wenn ich nichts falsch gemacht habe?», schrieb Trump auf Twitter. Der US-Präsident nahm damit offensichtlich Bezug auf Spekulationen, dass es im Zuge der #Russland-Affäre zu Begnadigungen kommen könnte.

US-Sonderermittler #Robert Mueller untersucht, ob #Russland die Präsidentschaftswahl in den #USA 2016 beeinflusst hat, und ob es dabei eine Zusammenarbeit mit dem Trump-Team gab. Außerdem prüft er den Vorwurf, Trump habe im Zuge der Affäre die Justiz behindert. Der Präsident ist seit längerem bemüht, Muellers Untersuchung zu diskreditieren.

Die «New York Times» hatte am Samstag einen 20-seitigen Brief veröffentlicht, den die Trump-Anwälte John Dowd und Jay Sekulow im Januar an Sonderermittler Mueller geschickt hatten. Darin argumentieren sie, dass Trump nicht vorgeladen, angeklagt oder wegen des Vorwurfes der Justizbehinderung schuldig gesprochen werden könne, weil er als Präsident die ultimative Befugnis über jede Bundesermittlung habe. Eine Anklage wegen Behinderung der Justiz sei gegenstandslos, weil die Verfassung dem Präsidenten erlaube, eine Ermittlung zu beenden oder sein Recht für eine Begnadigung auszuüben, heißt es in dem Schreiben.

Trumps Anwalt Rudy Giuliani rückte am Wochenende in Teilen von dieser Argumentation ab. Er sagte dem Sender NBC News, Trump habe das Recht, eine Ermittlung zu beenden, er werde dafür dann aber wahrscheinlich einen Preis zahlen müssen. «Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar und das würde wahrscheinlich zu sofortiger Amtsenthebung führen», fügte er hinzu.

Giuliani war noch nicht Teil von Trumps Anwaltsstab, als der Brief an Mueller verfasst wurde. John Dowd wiederum hat das Team inzwischen verlassen.

Quelle: Pars Today (Iran) vom 05.06.2018

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