Strache und Hofer als „Nazis“ diffamiert: Lokalbetreiber muß Strafe zahlen

10. August 2018

Strache und Hofer als „Nazis“ diffamiert: Lokalbetreiber muß Strafe zahlen

KULTUR & GESELLSCHAFT

Innsbruck. #Linke Denunzianten können sich in #Österreich nicht alles erlauben. Jetzt wurde ein Tiroler Lokalbetreiber nach einer Klage von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide #FPÖ) zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt. Der Gastwirt hatte sich die Klage eingefangen, weil er im Eingangsbereich seines Lokals ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift „Wir müssen draußen bleiben” angebracht hatte. Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker zu sehen. Außerdem klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt.

Der politisch korrekte Lokalbetreiber wurde neben der Unterlassung der Darstellung auch zu einer Schadenersatzzahlung von je 2.000 Euro an Strache und Hofer verurteilt. Zudem muß er die Prozeßkosten von über 4.000 Euro tragen. Ein Verlangen der Kläger auf zusätzlichen Schadenersatz von jeweils 3.000 Euro wurde hingegen ebenso abgewiesen wie das Begehren auf Veröffentlichung des Urteilsspruches in der „Kronen-Zeitung”.

Durch die Abbildung von Hakenkreuzen links und rechts vom Foto der Kläger werde „beim Publikum der Eindruck erweckt, die Kläger würden selbst nationalsozialistisches Gedankengut pflegen, sie seien selbst Nationalsozialisten bzw. „Nazis”, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Und: „Eine Kritik daran, wofür die Kläger politisch stehen, oder eine kritische Auseinandersetzung mit Auftreten oder Äußerungen der Kläger ist dem Plakat nicht zu entnehmen, sondern bloß eine gegen ihre Person gerichtete Diffamierung.“ (mü)

Quelle: zuerst.de vom 10.08.2018

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