Abschiebelager: Bamberg profitiert

BAMBERG/ BAYREUTH

14.08.2015 17:17 Uhr

Von Frank Schmälzle

Auf dem ehemaligen Gelände der US-Truppen in Bamberg wird  die zweite Erstaufnahmeunterkunft für chancenlose Asylbewerber vom Balkan eröffnet werden. Darauf einigte sich Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke mit Sozialministerin Emilia Müller und Innenminister Joachim Herrmann. Foto: Nicolas Armer/dpa +
Auf dem ehemaligen Gelände der US-Truppen in Bamberg wird die zweite Erstaufnahmeunterkunft für chancenlose Asylbewerber vom Balkan eröffnet werden. Darauf einigte sich Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke mit Sozialministerin Emilia Müller und Innenminister Joachim Herrmann. Foto: Nicolas Armer/dpa

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke, Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Emilia Müller vereinbarten am Freitag, dass das neben Manching bei Ingolstadt zweite Balkan-Zentrum am 15. September seinen Betrieb aufnehmen soll. Mit zunächst einem Haus für Flüchtlinge und einem Verwaltungsgebäude. Im Vollbetrieb werden bis zu 1500 Flüchtlinge nach Bamberg kommen. Sie sollen nicht lange bleiben. Die Chance, dass Flüchtlinge vom Balkan in Deutschland Asyl bekommen, liegt laut Herrmann bei unter einem Prozent. Sie würden nach einem rechtsstaatlichen, aber beschleunigten Verfahren möglichst rasch in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Herrmann: „Wenn es sich rumspricht, dass die Flucht nichts bringt, legen wir kriminellen Schleuserbanden das Handwerk.“

Kein Neubau in Bayreuth

Das Bamberger Zentrum wird ausschließlich für Balkan-Flüchtlinge zuständig sein. Dass die Stadt gemeinsam mit Bayreuth Standort einer regulären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge aus allen Krisengebieten wird, ist damit vom Tisch. Bayreuth ist wieder als alleinige Erstaufnahmeeinrichtung in Oberfranken für Flüchtlinge aus allen Ländern vorgesehen. Eine Aufwertung ist damit allerdings nicht verbunden. Regierungspräsident Wilhelm Wenning sagte, in Bayreuth werde es trotz der neuen Rolle des Bamberger Zentrums vorläufig keinen Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung geben. Grund dafür: Die in Bamberg untergebrachten Flüchtlinge werden auf das Kontingent angerechnet, das Oberfranken aufzunehmen hat. Damit, so Wenning weiter, reiche die in Bayreuth geplante Kapazität von 600 Flüchtlingen aus.

Personal wird zuerst in Bamberg gebraucht

Derzeit schon besteht in Bayreuth eine vorläufige Erstaufnahmeeinrichtung, die bislang allerdings ohne die Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auskommen muss. Erst wenn das Bundesamt eine Außenstelle in Bayreuth einrichtet, entsteht eine tatsächliche Erstaufnahmeeinrichtung. Mehr als 100 Arbeitsplätze würden dann in Bayreuth entstehen. Wann dies geschieht, ist offen. Zunächst werde Personal in Bamberg gebraucht.

Auf Bamberg, sagte Innenminister Herrmann, kämen mit dem Abschiebelager keine finanziellen Lasten zu. Der Freistaat, erklärte Sozialministerin Emilia Müller, werde dafür sorgen, dass eine Ausländerbehörde als Außenstelle der Regierung von Oberfranken entsteht. Als Bayreuth sich im vergangenen Jahr als Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung angeboten hatte, versprach Müller ähnliches: Der Freistaat werde zusätzlich entstehende Kosten der Stadt tragen. Wenige Wochen später zog sie dieses Versprechen zurück.

Bambergs Oberbürgermeister: eine humanitäre Verpflichtung

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke sprach bei einer Pressekonferenz auf dem Gelände der US-Kaserne von einer „humanitären Verpflichtung“, der seine Stadt nachkomme. Der Vertrag hilft der Stadt Bamberg aber auch handfest. Ende September kauft die Stadt einen Teil der ehemaligen US-Kaserne mit 103 Wohneinheiten von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Januar 2016 geht dann die gesamte Flynn-Housing-Area, mit Ausnahme des Balkan-Zentrums, in das Eigentum der Stadt über. Starke hat zudem die Zusage, dass das Konversionsverfahren, mit dem die Stadt aus der Kaserne eine Wohngebiet zu bezahlbaren Preisen machen will, entbürokratisiert wird. „Der Prozess wird durch das Balkan-Zentrum also nicht verlangsamt, sondern beschleunigt“, sagt Starke. „Das ist eine Jahrhundertchance.“

Quelle: nordbayerischer-kurier.de vom 14.08.2015

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Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
8 Jahre zuvor

Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

Das Buch Gemeindeaktivierung: http://workupload.com/file/fLvGyBNc

1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des Gebäudewertes)

2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP, ESM usw.) gebunden !

3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

„Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:
Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo