Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender der AfD im Sächsischen Landtag
14.11.2021 – 10.18 Uhr
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht gerichtlich gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Abgeordneten wollen vom Verfassungsgerichtshof die 2G-Regel überprüfen lassen, wie die Fraktion am Sonntag mitteilte. Sachsen hatte am Montag als erstes Bundesland die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken dürfen, ein negativer Test reicht nicht mehr.
„Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig“, sagte Fraktionschef Jörg Urban. Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Darüber sei die Regelung eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. „Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten“, betonte Urban.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 14.11.2021
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Das interessiert doch die Politiker überhaupt nicht. Ist für die Katz.
https://docplayer.org/197695292-Deutschland-verbloedet.html
Wem nutzt der dumme Deutsche
Ist der Blutdruck mal zu niedrig, hilft es, ein paar Seiten zu lesen…
Pflichtlektüre für Altparteienpolitiker, sinngemäß dem Autor zu folgen, sind das mehrheitlich Werkzeuge von stets sich im Hintergrund versteckenden Deutschenhassern.
Übrigens, der Autor ist selbstverständlich Rechtsextremer gewesen…
…Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig…
Jau !
„Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus.“
Wieso? Sie besagt nur, dass man gewisse Orte nicht aufsuchen darf, an denen man andere Leute gefährden kann. Das tun aber anständige Menschen sowieso nicht.
„Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. “
Meines Wissens hat zumindest Biontech inzwischen auch die reguläre Zulassung.
„Darüber sei die Regelung eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung der Ungeimpften dar.“
Ungleiches ungleich zu behandeln ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staates. Und ein Ungeimpfter ist nun mal aus Sicht des Infektionsschutzes sehr verschieden von einem Geimpften. Das Grundgesetz verlangt nicht, Meerschweinchen und Pferde gleich zu behandeln.
@Pflicht des Staates.
Welchen Staat meinst Du ?
Den, der das Infektionsschutzgesetz erlassen hat bzw. es ausführt.
kario geht hin und hol dir deine tägliche Dosis ab…..
wird aber mal Zeit, das man echt was tut