Sächsische AfD reicht Klage gegen 2G-Regeln ein

Jörg Urban (AfD) | MDR.DE

Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender der AfD im Sächsischen Landtag

14.11.2021 – 10.18 Uhr

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht gerichtlich gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Abgeordneten wollen vom Verfassungsgerichtshof die 2G-Regel überprüfen lassen, wie die Fraktion am Sonntag mitteilte. Sachsen hatte am Montag als erstes Bundesland die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken dürfen, ein negativer Test reicht nicht mehr.

„Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig“, sagte Fraktionschef Jörg Urban. Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Darüber sei die Regelung eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. „Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten“, betonte Urban.

Quelle: Sächsische Zeitung vom 14.11.2021

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Das interessiert doch die Politiker überhaupt nicht. Ist für die Katz.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

https://docplayer.org/197695292-Deutschland-verbloedet.html

Wem nutzt der dumme Deutsche

Ist der Blutdruck mal zu niedrig, hilft es, ein paar Seiten zu lesen…

Pflichtlektüre für Altparteienpolitiker, sinngemäß dem Autor zu folgen, sind das mehrheitlich Werkzeuge von stets sich im Hintergrund versteckenden Deutschenhassern.

Übrigens, der Autor ist selbstverständlich Rechtsextremer gewesen…

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig…

Jau !

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus.“

Wieso? Sie besagt nur, dass man gewisse Orte nicht aufsuchen darf, an denen man andere Leute gefährden kann. Das tun aber anständige Menschen sowieso nicht.

„Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. “

Meines Wissens hat zumindest Biontech inzwischen auch die reguläre Zulassung.

„Darüber sei die Regelung eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung der Ungeimpften dar.“

Ungleiches ungleich zu behandeln ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staates. Und ein Ungeimpfter ist nun mal aus Sicht des Infektionsschutzes sehr verschieden von einem Geimpften. Das Grundgesetz verlangt nicht, Meerschweinchen und Pferde gleich zu behandeln.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

@Pflicht des Staates.

Welchen Staat meinst Du ?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Den, der das Infektionsschutzgesetz erlassen hat bzw. es ausführt.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

kario geht hin und hol dir deine tägliche Dosis ab…..

politic
politic
2 Jahre zuvor

wird aber mal Zeit, das man echt was tut