- Architekten- und Ingenieurleistungen am Bau unterliegen einer Honorarordnung (picture alliance / Winfried Rothermel)
Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig.
In einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland urteilte das Luxemburger Gericht, die Festschreibung von Mindest- und Höchstpreisen sei in diesem Fall nicht verhältnismäßig. Die Bundesregierung und betroffene Berufsverbände hatten argumentiert, die Mindestsätze seien notwendig, um Qualitätsstandards zu sichern. Die EU warf Deutschland dagegen vor, mit den Regelungen den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Architekten und Ingenieuren aus anderen Mitgliedsstaaten werde der Marktzugang erschwert, wenn sie ihre Preise nicht frei gestalten könnten. Die Qualität könne auch mit anderen Mitteln gesichert werden, betonte der Generalanwalt.
(Rechtssache C-377/17)
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.07.2019
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