Bundesregierung wird voraussichtlich 2025 eine „Erhöhung des zusätzlichen Bundeszuschusses“ zur Rentenversicherung vornehmen müssen

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Zuschuss wegen Beitragssatzgarantie

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Angaben der Bundesregierung wird voraussichtlich 2025 eine „Erhöhung des zusätzlichen Bundeszuschusses“ zur Rentenversicherung notwendig sein, um die Beitragssatzgarantie zu erfüllen. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11961) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11494) mit Verweis auf eine „der Aufstellung des Finanzplans bis 2023 zugrunde liegenden Vorausberechnung“. Die Beitragsgarantie gemäß Paragraf 287 Sozialgesetzbuch VI gilt bis zum Jahr 2025. Demnach soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bis dahin nicht über 20 Prozent steigen dürfen.

Um Vorsorge für diesen Fall zu treffen, plant die Bundesregierung laut Antwort weiterhin, eine „Demografievorsorge Rente“ zu bilden. Diese soll den Angaben zufolge im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verankert und von 2021 bis 2024 jährlich mit jeweils zwei Milliarden Euro befüllt werden. “ Im Jahr 2025 wäre eine Entnahme als Einnahme im Bundeshaushalt möglich“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 856 vom 02.08.2019


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