Die AfD hat Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt.
Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Die AfD argumentiert, dass Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung nicht richtig angewendet worden seien.
Wegen der Kürzung der Liste hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Mit der Wahlprüfung muss sich nun der zuständige Landtagsausschuss befassen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.10.2019
[…] Zum Artikel […]
Wie gezählt wird bestimmen immernoch die Christen! Wenn Du drei Stimmen hast und ein anderer nur zwei, gib Ihm eine Stimme, damit Er auch drei hat! Aaaaber liebe AfD. DIE haben die Fälschung mit dem Sachsensumpf unbeschadet durch die Instanzen gezogen, DIE haben die Sachsen Bank Pleite unbeschadet überlebt, DIE werden der AfD zeigen wie man mit zwei Händen in der Hosentasche die Zahl der Finger, nämlich 11, an der Hand abzählt!
Wir sind vom Runden Tisch abgekommen, wir sind in der Praxis „Wir sind mehr“ praktisch eingeliefert worden!
Bescheuerte Gesetzeslage? Warum erst jetzt der Einspruch ,was soll sich da noch ändern ?
Das fällt denen aber spät ein. Da kommt eh nichts dabei raus weil alle unter der gleichen Decke stecken mit dem Wahlbetrug.