Strafanzeige gegen Generalbundesanwalt und Unbekannt im Zusammenhang mit Hanau gestellt

Die AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth und Andreas Bleck haben bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafantrag und Strafanzeige gegen den Generalbundesanwalt und Unbekannt wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände gestellt.

Nach Aussage des Generalbundesanwalts war ihm die Strafanzeige von Tobias Rathjen wegen angeblich geheimdienstlicher Überwachung seit November 2019 bekannt. Der Inhalt der Strafanzeige lässt darauf schließen, dass der mutmaßliche Täter des Anschlags von Hanau zumindest unter Wahnvorstellungen litt und Anhänger von Verschwörungstheorien war.

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Dazu erklären Wirth und Bleck:

„Aus unserer Sicht besteht der begründete Verdacht des Behördenversagens. Es war ein schweres Versäumnis des Generalbundesanwalts, auf Rathjens Strafanzeige vom November 2019, die eine psychische Erkrankung nahelegt, nicht angemessen zu reagieren. Wegen des Inhalts der Strafanzeige hätten beim Generalbundesanwalt ernsthafte Zweifel bestehen müssen, ob Rathjen die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition besitzt.

Durch eine gebotene Einwohnermeldeanfrage über MeldIT hätte die Behörde nämlich wissen müssen, dass er Legalwaffenbesitzer ist. Die zuständige Waffenbehörde, die Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis, wurde jedoch nicht über Rathjens psychische Auffälligkeit in Kenntnis gesetzt. Die waffenrechtliche Erlaubnis, die die Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis Rathjen nach einer Überprüfung im letzten Jahr noch erteilte, wurde von ihr folglich nicht entzogen, die Waffen folglich nicht eingezogen. So konnte es zum Terroranschlag von Hanau kommen.“

Quelle: politikstube.com vom 23.02.2020


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Das wird nichts bringen. eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus heisst es.