TTIP – CETA wird nicht mehr geändert

 

Trotz heftiger Kritik will die EU das umstrittene Freihandelsabkommen CETA erst einmal in Kraft treten lassen. Erst danach wolle man mit Kanada über Änderungen reden.

von Petra Pinzler

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TTIP-Protest mit einem Trojanischen Pferd im belgischen Brüssel, Mitte Juli  |  © REUTERS/Francois Lenoir

Manche nennen CETA den kleinen, bösen Bruder von TTIP. Hinter den vier Buchstaben versteckt sich ein Handelsvertrag, den die EU-Kommission mit Kanada abgeschlossen hat. Der ist ähnlich wie das geplante europäisch-amerikanische Abkommen TTIP noch nicht in Kraft, aber schon eine ganze Stufe weiter: Der CETA-Text ist fast fertig, zurzeit lesen ihn die Juristen gegen. Dann sollen die Parlamente grünes Licht geben.

So will es jedenfalls die EU-Kommission und so bekräftigt es jetzt auch schriftlich die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström. „Der Ratifizierungsprozess beginnt, wenn die juristische Prüfung abgeschlossen ist“, antwortet sie auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Fabio De Masi (Linke), die der ZEIT vorliegt.

Doch genau diese Antwort ist nicht nur für De Masi ein Problem. CETA ist inzwischen ähnlich umstritten wie TTIP, weil auch dieser Vertrag ausländischen Investoren die Möglichkeit einräumen wird, europäische Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Malmström will das auch vorerst nicht mehr verändern. Erst wenn der Vertrag in Kraft getreten sei, soll es zu einer „Überprüfung“ kommen. Erst dann werde mit Kanada „erörtert“, wie das Konzept „in Einklang mit den jüngsten Diskussionen in der EU feinabgestimmt werden kann“, schreibt die Kommissarin.

De Masi kritisiert diese Strategie scharf. Eine „Reform der Gerichte wird so unrealistisch“. So werde das Thema auf die lange Bank geschoben. Es sei zudem scheinheilig, wenn die Kommission beim TTIP-Vertrag die Verhandlungen über die Schiedsgerichtsbarkeit wegen der wachsenden Kritik aussetze – die gleiche Institution aber in einem Vertrag mit Kanada installiere.

Tatsächlich hatte Brüssel auch auf Druck des deutschen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel während den TTIP-Verhandlungen der vergangenen Monaten das leidige Thema auf Eis gelegt. Im Herbst will die EU-Kommission einen Vorschlag präsentieren, wie man die Schiedsgerichtsbarkeit grundsätzlich reformieren kann. Gabriel hatte sich bereits zuvor dafür ausgesprochen, öffentliche Gerichte mit Berufungsinstanzen zu schaffen. Dass die Kommission jetzt im Vertrag mit Kanada trotzdem darauf beharrt, in CETA die privaten, umstrittenen Schiedsstellen zu installieren, ist nicht nur ein Affront gegen Gabriel. Dieser Schritt wird es auch nicht einfacher machen, die Zustimmung der Parlamente zu dem Vertrag zu bekommen. Die aber ist nötig, damit die Freihandelsabkommen in Kraft treten können.

Quelle: Zeit-online vom 03.09.2015

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