Nach Verfassungsgerichts-Urteil – Thüringen will Verbot von Windrädern in Wäldern rasch abschaffen


10.11.2022

Windräder in einem Wald
Windräder in Wäldern können nicht pauschal verboten werden. (IMAGO / Hans Blossey / IMAGO / Hans Blossey)

Die Bundesländer können Windkraftanlagen in Wäldern nicht pauschal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In Thüringen soll das Verbot als Konsequenz der Entscheidung rasch abgeschafft werden.

Das kündigte Energieministerin Siegesmund an. Mit dem Beschluss werde endlich eine Blockade gelöst, die Thüringen bei der Energiewende unnötig aufgehalten habe, erklärte die Grünen-Politikerin. Die Regelung war vor zwei Jahren vor allem auf Drängen der oppositionellen CDU ins Gesetz geschrieben worden. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Ramelow war seinerzeit auf Stimmen der CDU beim Haushalt angewiesen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Bundesländer keine Gesetzgebungsbefugnis in dieser Frage. Bundesländer dürfen demnach nur einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festlegen. Für ein generelles Verbot bestehe daher kein Spielraum, hieß es. Mit der Entscheidung gab der Erste Senat der Verfassungsbeschwerde von Waldeigentümern Recht, die das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen hatten. Ähnliche Regelungen wie in Thüringen gibt es auch in anderen Bundesländern.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.11.2022

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
7 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Energieministerin – wieder mal ein grüner Frosch der nun das Sagen hat.
Es ist zum kotzen dass das Verfassungsgericht auch noch mitspielt. Die Konsequenzen für die Natur interessiert die Grünen nicht im geringsten.
Wieviel Vögel, Fledermäuse und Bienen werden da täglich geschreddert?
Wohnt diese Dame in der Nähe von so einem Monstrum? Sicher nicht.Das mutet man nur dem dummen Volk zu.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  Ulrike

Welche Dame meinst Du ? Ich kann nur genetischen Abfall sehen !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Auf normalen Forstwegen kommen die schweren LKW nicht zum neuen Standort der Anlage. Ohne Verbreiterung und neuen Unterbau geht das nicht. Wichtig ist doch, daß alles getan wird um Deutschland zu schädigen-egal wo, egal wie!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor

In Zeiten von Klimawandel und Technologietransformation darf es keine Denkverbote geben. Ein Vorzeigebeispiel ist Tübingen. Dort ist der CO2 Verbrauch in 16 Jahren um 40% im Vergleich zum restlich Deutschland zurückgegangen. Den Bürgern wurde die Notwendigkeit klar gemacht und die haben das dann mitgetragen. Zu welchen Veränderungen wären Sie bereit?
Vom Klagen und Jammern und dem Erkennen welche Maßnahmen morgen für uns und unsere Kinder notwendig sind wird Zukunft nicht gestaltet.

gerhard
gerhard
1 Jahr zuvor

Ohnemus befiehl…wir folgen dir

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Schwerer Toback, ich gebe da keine Kraft zum bösen Spiel hinein.
Nur! In der BRiD wird nichts zum Wohle des Volkes getan-also jammert es. Wie der Wessi es uns seit 90 vor wirft!
Das ist auch schon zu viel Energie von mir!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Das Irrenhaus baut an

Im Netz gefunden Auszug

Klimanotstand: Gericht
schränkt Eigentumsrechte ein
Gesinnungsjustiz in Deutschland

#Ein Baumbesetzer wird des Hausfriedensbruchs für schuldig befunden und freigesprochen. Geht nicht? Geht doch – wenn das Motiv stimmt. Die Richterin wertete die Sorge ums Klima als „rechtfertigenden Notstand“ für die Straftat.
Von Kai Rebmann.#

Im Netz ngefunden Auszug Ende