Berufsrichter drängen Schöffen, ihrem Urteil zuzustimmen

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Leipzig (ADN). Über Spannungen  innerhalb der Justiz berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) in seinem aktuellen Informationsprogramm am Montag. Es geht insbesondere um das Verhältnis zwischen Berufsrichtern und Schöffen, das eigentlich gleichberechtigt sein soll, jedoch in bisher nicht bekanntem Ausmaß von autoritären und hierarchischen Tendenzen geprägt sein könnte. Eigentlich sind Profi- und Laienrichter einander gegenüber in ihrer Entscheidungsfreiheit völlig unabhängig und zueinander gleichgestellt. Ein jetzt durch den MDR bekannt gewordenes Beispiel offenbart nunmehr das Gegenteil. Ein Hörer des Rundfunkprogramms, der als Schöffe am Landgericht Leipzig tätig war, berichtete über gravierende Beeinflussungsversuche seitens eines zum Gremium gehörenden professionellen Juristen. Er habe erlebt, wie ein Richter ihn bei der Beratung stark bedrängte, seinem Urteil zuzustimmen. Der vom Deutschen Richterbund und dem Schöffenbund als absoluter Einzelfall eingestufte Vorgang, dürfte jedoch nicht so singular sein. Eine erhebliche Dunkelziffer ist zu befürchten.

In der Kommentarspalte des Senders meldeten sich nämlich unmittelbar nach der Ausstrahlung des Hörfunkbeitrags Justizkritiker und betroffene Schöffen. Sie schilderten ähnliche Vorfälle von Beeinflussung. Eine ebenfalls als Schöffin am Landgericht Leipzig eingesetzte Frau bestätigte, dass sie als ehrenamtliche Richterin fallweise keine Rolle spielte oder sich als Statistin vorkam. Ein anderer Kommentator schreibt: „Berufsrichter kennen § 196 GVG nicht oder wollen ihn nicht kennen. Ich habe erlebt, dass unsere unterschiedlichen Voten als Probeabstimmung deklariert wurden und solange nachberaten wurden, bis das Wunschergebnis des Vorsitzenden erreicht wurde. Auch wurde mir versagt, das Urteil gemäß § 275 Abs. 2 StPO mit zu unterschreiben.“

Die Schöffen und ehrenamtlichen Richter repräsentieren eigentlich die Stimme des Volkes vor Gericht. Sie sollen für eine lebensnahe Rechtsprechung sorgen und das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken. Sie haben keine Einsicht in die Gerichtsakten, sondern fällen ihr Urteil nur aufgrund des gesprochenen Worts im Prozess und das in der Regel ohne juristische Kenntnisse. Nach der Verhandlung zieht sich der Schöffe mit dem Berufsrichter zur Beratung über das Urteil zurück. Dabei soll der Richter die rechtliche Lage erläutern. Dass dabei Beratung und Beeinflussung ein Spannungsverhältnis bilden, gibt gegenüber dem MDR der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, zu. An den Gerichten Mitteldeutschlands sind derzeit 8.500 Schöffen im Einsatz. ++ (ju/mgn/05.09.16 – 241)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.09.2016

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Alfred
Alfred
7 Jahre zuvor

De jure haben ja Schöffen auch nichts zu vermelden, denn diese sind nicht legitimiert gemäß Grundgesetz.
http://grundrechteforum.de/238186
Desweiteren sind Gerichte , Staatsanwaltschaften juristische Personen ohne Grundrecht, sie sind nicht grundrechtsfähig, somit auch nicht prozeßfähig.
1 BvR 1815/15 –
…. Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 59, 231 ; 61, 82 ; 65, 1 ). Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 70, 1 ; 75, 192 ; 85, 360 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 – 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 ). Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 68, 193 ; 128, 226 ).
Juristische Personen ohne Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig,

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Alfred

Seit wann sind Gerichte oder Staatsanwaltschaften juristische Personen? Es handelt sich um Organe, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.

Macht aber nichts, denn ein Gericht braucht nicht prozessfähig zu sein. Es ist ja keine Prozesspartei.

Alfred
Alfred
7 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Schön das sich auch ein Systemtroll meldet.
Wer keine Rechtspersönlichkeit besitzt was ist er denn dann?
Nicht rechtsfähig.

Birgit
7 Jahre zuvor

Spitzen Kommentar !!!!!!!! Genauso ist das !

Birgit
7 Jahre zuvor

Ach kairo, bleib in der Lennestr. in Berlin, da hockt ihr doch, ihr bezahlten Berufsblogger. Und lass mal deine Organe überprüfen.

Eure ganzen Handlanger sind juristische Personen und Gerichte nicht staatlich. Schau einfach in Adolfs Bundespersonalausweis, dann weisst Du wer Du bist.
Eure Gerichte sind Firmen und deshalb nicht prozessfähig, da sie mit Menschen keinen Vertrag haben. Ihr habt nur Handelsgerichte nach Piraten- Seerecht. Und nun ist es gut mit der Verarscherei.