Alice Weidel: Verfassungsschutz soll eine politische Konkurrenzpartei im Ansehen schaden

AfD-Spitzenkandidatin: Alice Weidel und viele Fragen zu ihrem ...

Alice Weidel, Vorsitzende AfD

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.05.2023

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Ulrike
Ulrike
11 Monate zuvor

Hat der schon jemals was gescheites zu Wege gebracht?? Hängt doch vom Wohlwollen der Politik ab. Also völlig unnötig weil nicht neutral.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor

Recht hat Sie, die Frau Weidel! Aber rede einer mit einer Toilettentür auf dem Rummel, die hält sich doch für eine Prima Ballerina! Gelöscht
wurde, wenn nicht, @ Kairo stelle es ein, die Aufgaben des Verfassungsschutz aus dem Internet. Der hat die Aufgabe das Verfassungsrechtliche Handeln der Behörden zu überwachen bzw. zu
prüfen! Also hat der Verfassungsschutz die Regierung als Staatsfeind aufzulösen und es dem Staatschutz für diesen Fall zu übergeben! Ich gehe
nicht weiter darauf ein, das ist ausdiskutiert. Der @Kairo und der ohne zu müssen werden aus dem Zauberhut der bodenlosen grundrechtlichen Zauberkünste noch ein paar dressierte Kaninchen ziehen!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
11 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Sie können auch amüsant… .

kairo
kairo
11 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Mit den dressierten Kaninchen haben wir kein Problem, aber der Verfassungsschutz ist nicht dazu da, die Behörden zu überwachen. Die Auflösung der Regierung ist auch nicht Sache einer Behörde derselben. mussmanabernichtwissen

birgit
birgit
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Welche Verfassung schützt IHR ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

@ Kairo irrt wie immer.
Bei Staatsstreich von oben nach unten hat jeder die Pflicht diesen mit allen Mitteln zu verhindern. Das gilt auch für Soldaten, wenn die Offiziere das Land verraten wollen. Sofortiges hinrichten wird nicht bestraft!
Desshalb gibt es nie in der BRiDä GmbH eine Mobilmachung-denn dann furzt der Braune!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Es ist mehrmals umgeschrieben
worden-wie nett! Ich kenne es anders und es steht nicht da, daß dieser
Verfassungschmutz ohne Verfassung nur das deitsch Deppen Pack verfolgen muß.
Die Apparatschiks sind nicht ausgeklammert worden!Sie werden alle gefunden vom Pack…

#Die Bundesregierung kann die
Aufgaben und Funktionen des Verfassungsschutzes nicht etwa
durch Rechtsverordnung erweitern. Die in
§ 3 genannten Aufgabenbereiche sind
abschließend. Seit der Neufassung des Gesetzes im
Jahr 1990 wurde § 3 BVerSchG insgesamt sieben Mal geändert.
Insbesondere wurde durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz im
Jahre 2002 Absatz 2 Nr. 4, welcher
auf Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung verweist, angefügt.2 Im Jahr 2007 wurde § 3 Absatz 3 Nr. 4 (Mitwirkung bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetz- lich bestimmten Fällen) hinzugefügt.3 2017
wurde zudem Absatz 2 Nr. 5 (Mitwirkung bei der Ge-
heimschutzbetreuung von nichtöffentlichen Stellen durch
den Bund oder durch ein Land) ange- fügt.4Gesetz
über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder
eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der
Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,

sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche
Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,

Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen
auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die
gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des
Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker
(Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.

(2) Die
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit

bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im
öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder
Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich
verschaffen können,

bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an
sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
beschäftigt sind oder werden sollen,

bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im
öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder
Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte,

bei der Überprüfung von Personen in sonstigen
gesetzlich bestimmten Fällen,

bei der Geheimschutzbetreuung von nichtöffentlichen
Stellen durch den Bund oder durch ein Land.

Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1
Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl.
I S. 867) geregelt. Bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 5 ist das Bundesamt
für Verfassungsschutz zur sicherheitsmäßigen Bewertung der Angaben der
nichtöffentlichen Stelle unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder befugt. Sofern es im
Einzelfall erforderlich erscheint, können bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer
5 zusätzlich die Nachrichtendienste des Bundes sowie ausländische öffentliche
Stellen um Übermittlung und Bewertung vorhandener Erkenntnisse und um Bewertung
übermittelter Erkenntnisse ersucht werden.

(3) Die
Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden
(Artikel 20 des Grundgesetzes).

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
11 Monate zuvor
Reply to  kairo

Hab ich doch ein Mayers von vor 1800, fällt mir das doch aus der Hand und legt sich geöffnet auf den Teppich. Ich konnte es nicht fassen, die Seite die ich suchte mit dem -N-Wort lag vor mir.
Neger-lat. Niger=====Schwarz! Welcher Schulabbrecher der Schulverweigerten Generation hat daran etwas auszusetzen?
Der Tinten Fisch stört sich doch auch nicht am Tintenfisch-weil Er kein Papier hat zum beschreiben und verlangt Vielarm in Salzlauge genannt zu werden!