
München/Berlin. Die Nicht-Wahl der umstrittenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf letzte Woche offenbarte tiefsitzende Defizite der bundesdeutschen Parteiendemokratie. Aber jetzt gibt es offenbar kein Halten mehr: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wartete nun mit einem verblüffend einfachen Lösungsvorschlag auf: „Wir sollten über neue Verfahren für die Wahl nachdenken: eine einfache Mehrheit statt einer Zweidrittel-Mehrheit, so wie es auch in Bayern der Fall ist“, verkündete der CSU-Chef auf X. Seine Begründung: „Es kann nicht sein, daß am Ende die Linkspartei bestimmt, was die Union macht und wen sie wählt.“
Söder läßt freilich nur das eigentümliche Demokratieverständnis der politischen Klasse erkennen: was jahrzehntelang als weise Vorkehrung des Grundgesetzes galt – nämlich daß Verfassungsrichter nur mit breitem Konsens gewählt werden können – soll nun kurzerhand geändert werden, damit es wieder ins parteipolitische Kalkül paßt. Ironie der Geschichte: erst im Dezember hatte der Bundestag mit genau jener Zweidrittelmehrheit, die nun als Hindernis beklagt wird, die Richterwahl-Regeln im Grundgesetz verankert – angeblich zum Schutz vor der „Gefahr durch die AfD“.
Söders Vorstoß ist im übrigen heuchlerisch. Denn noch zur Kanzlerwahl von Friedrich Merz hatte sich die Union durchaus willig der Stimmen der Linken bedient – doch das übersieht der bayerische Ministerpräsident geflissentlich. (rk)
Bildquelle: Wikimedia/Michael Lucan/CC BY-SA 3.0 de
Quelle: zuerst.de vom 20.07.2025
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