Friedland „Antrag derart mangelhaft“: Wegen Versagen der Ausländerbehörde wurde irakischer Mörder nicht abgeschoben

Wegen Fehlern der Ausländerbehörde konnte der 31-jährige Iraker nicht abgeschoben werden

Der Tod der 16-jährigen Liana K. in Friedland legt schweres Behördenversagen offen: Obwohl der tatverdächtige Iraker längst hätte abgeschoben werden können, scheiterte ein Antrag auf Abschiebehaft wegen gravierender formaler Fehler der Ausländerbehörde.

Der gewaltsame Tod der 16-jährigen Ukrainerin Liana K. in Friedland rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, in welchem Ausmaß deutsche Behörden versagt haben. Besonders im Fokus steht ein Antrag auf Abschiebehaft gegen den mutmaßlichen Täter, einen 31 Jahre alten Iraker, der bereits im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover abgelehnt wurde. Nach Angaben des Gerichts lag das Problem allerdings nicht in deren Entscheidung, sondern an schwerwiegenden Fehlern der zuständigen Ausländerbehörde. Demnach konnte die Abschiebung wegen Fehlern der Ausländerbehörde nicht vorgenommen werden, so das Amtsgericht Hannover gegenüber NIUS.

Liana K., die im Jahr 2022 nach Ausbruch des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war, verlor am 11. August ihr Leben, als der Iraker sie am Bahnhof Friedland vor einen herannahenden Güterzug stieß. Dabei hätte der Mann längst nicht mehr im Land sein dürfen: Sein Asylantrag war schon im Dezember 2022 endgültig abgelehnt worden, und seit März 2025 wäre eine Abschiebung rechtlich möglich gewesen. Dennoch hielt er sich weiterhin in Niedersachsen auf – und wurde am Tag der Tat sogar zweimal von der Polizei kontrolliert, ohne dass es zu einer Festnahme kam.

Voraussetzung für eine Abschiebehaft ist die Annahme einer „erheblichen Fluchtgefahr“, die im Antrag konkret dargelegt werden muss. Dies sei in diesem Fall nicht ausreichend erfolgt. Das Gericht stellte klar: „Die Annahme von Fluchtgefahr konnte nicht darauf gestützt werden, dass der Betroffene trotz Ablaufens einer Ausreisefrist nicht ausgereist ist. Denn eine solche Frist war ihm nicht gesetzt worden.“ Hinzu kommt, dass das Amtsgericht die Behörde vor der Entscheidung ausdrücklich auf die Mängel hinwies und die Möglichkeit einer Nachbesserung einräumte. Diese wurde jedoch nicht genutzt. „Die Mängel wurden nicht behoben“, so das Amtsgericht.

Quelle: Apollo News vom 30.08.2025

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
26 Tage zuvor

Beispiel! Wenn an der DDR Grenze einer durch den Zaun in den Westen kam, wurde die gesamte Grenzkompanie aufgelöst und versetzt! Die Grenzoffiziere wurden extra behandelt! DIE wurden abgestraft, da blieb nichts übrig!
Uuuund Text oben!!!! Abartig, einfach verkommen abartig!

Ulla
Ulla
26 Tage zuvor

Zu blöd abzuschieben. Man fasst es nicht. Und Menschen zahlen dafür mit ihrem Leben. Schämt euch ihr Nieten !!!

Phrasenmäher
Phrasenmäher
25 Tage zuvor
Reply to  Ulla

Wer hier „zu blöd“ ist, wäre ein gesondertes Thema.

Phrasenmäher
Phrasenmäher
25 Tage zuvor

Mein lieber Schieber. Ich will einen Nachweis für einen einzigen „Abgeschobenen“.

birgit
birgit
25 Tage zuvor

Vor Krieg geflohen und im sicheren Deutschland umgebracht. Ich bin fassungslos bei so viel Diletantentum der Sesselfurzer.