AfD-Abgeordnete führt Besuchergruppe in die Russische Botschaft

27. September 2025
AfD-Abgeordnete führt Besuchergruppe in die Russische Botschaft
National
Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin hat mit einer Besucherdelegation aus ihrem Wahlkreis ausgerechnet die russische Botschaft in Berlin besucht. Die Abgeordneten-Besucherprogramme werden vom Bundespresseamt organisiert und aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also von Steuergeldern, finanziert.

Bessin selbst bestätigte den Vorgang in einem Beitrag auf der Plattform Instagram, wo sie auch ein Gruppenfoto vor der Flagge der Russischen Föderation veröffentlichte. Sie schrieb dazu wörtlich: „Mit einer Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis Oberspreewald-Lausitz/Elbe-Elster waren wir heute Vormittag zu Gast in der russischen Botschaft.“ Die Zusammenkunft habe demnach am 11. September mit ungefähr vierzig Teilnehmern stattgefunden. Bessin kommentierte dazu: „Gerade in dieser politisch aufgeheizten Lage ist es wichtiger denn je, die Kommunikation aufrecht zu halten.“

Die Etablierten sind jetzt am Hyperventilieren, weil der Besuch ausgerechnet stattfand, nachdem russische Drohnen in den polnischen Luftraum eingedrungen waren. So schäumt der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abraham, der auch das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit bekleidet: „Das ist keine naive ‚Kommunikation‘, wie Frau Bessin suggeriert. Ein Info‑Besuch in der Botschaft eines Landes, das einen brutalen Angriffskrieg führt, ist nichts weniger als eine vorsätzliche Unterstützung des Krieges.“

Auf eine Anfrage hin stellte eine Sprecherin des Bundespresseamtes klar, daß die Behörde für private Besuche während der Fahrten nicht verantwortlich sei. Man habe keinen Einfluß darauf, „welche Orte oder Veranstaltungen Bundestagsabgeordnete außerhalb der von uns organisierten Programmpunkte mit ihren Gruppen besuchen“. Wie die Abgeordneten die freien Zeitfenster ihres Programmes gestalteten, liege in deren eigenem Ermessen. Das Amt nehme ausdrücklich keine Bewertung dieser privaten Aktivitäten vor. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 27.09.2025

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