Medien – Landtag in Sachsen stimmt Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu

30.10.2025

Reformstaatsvertrag: Wie die Länder jetzt den Presse-Machenschaften des ...

Schriftzüge ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der sächsische Landtag hat dem Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit knapper Mehrheit zugestimmt. Mit dem Regelwerk soll unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert werden.

Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf den Reformstaatsvertrag geeinigt. Danach begann das parlamentarische Ratifizierungsverfahren, in dem alle 16 Landtage bis Ende November zustimmen müssen, damit das Vertragswerk wie geplant Anfang Dezember in Kraft treten kann. Mit Sachsen haben nun 13 Länder ihre Zustimmung erteilt.

Anders als in anderen Bundesländern war der Ausgang der Abstimmung in Sachsen bis zuletzt ungewiss. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen. Dadurch verfügten die Befürworter – CDU, SPD und Grüne – über keine Mehrheit. Entscheidend waren schließlich die Stimmen der Linken. Die Fraktion hatte zunächst angekündigt, sich zu enthalten, stimmte am Ende doch für das Gesetz.

Quelle: Deutschlandfunk vom 30.10.2025

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulla
Ulla
6 Stunden zuvor

Alle die gleichen Kasper. Weiter so gebt ruhig alle Rechte ab an diese Volksverdummer-Sender.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Stunden zuvor

Hier das original Protokoll aus der Zusammenkunft!

Kuckuck, Kuckuck, ruft’s aus dem Wald. Lasset uns singen, tanzen und springen! Frühling, Frühling wird es schon bald.

2.Kuckuck, Kuckuck lässt nicht sein Schrei’n:“ Komm in die Felder, Wiesen und Wälder! Frühling, Frühling, stelle dich ein!“

3.Kuckuck, Kuckuck, trefflicher Held! Was du gesungen, ist dir gelungen: Winter, Winter räumet das Feld!

Wer drei Mal kräht dem glaubt man nicht!

Karl aus Oberschlesien
3 Stunden zuvor

Die Firma ARD ZDF Deutschlandradio hat mit dem Wirtschaftsgebiet Sachsen Anhalt einen Vertrag geschlossen, für den ANDERE zahlen sollen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“§ 333 Zurückweisung des Rechts durch den DrittenWeist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.“
Wer natürlich gezahlt HAT, und nicht wegen Irrtums widersprochen, hat den schwarzen Peter.

Bereinigungsgesetze von 2006, 2007, 2010:
„Artikel 56 Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung(310-10)
Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.“

Wer jetzt noch Angst hat und, bei einem Pfändungsversuch, bei seiner Bank, nicht widerspricht, dem ist nicht zu helfen. Gruß Karl