Zensur der Bundesregierung bringt demokratisches Gleichheitsgebot ins Wanken

Berlin (ADN). In einer ausführlichen Analyse setzt sich die Organisation LobbyControl mit den gestrichenen Passagen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung auseinander.

Per Pressemitteilung teilt Christina Deckwirth von dieser sich für Transparenz und demokratische Kontrolle einsetzenden gemeinnützigen Vereinigung am Donnerstag in Berlin mit: „Die Bundesregierung zensiert die unliebsamen Ergebnisse ihrer eigens in Auftrag gegebenen Studie. Das ist Realitätsverweigerung.“ Die vom Arbeitsministerium vergebene Untersuchung zeige deutlich, „wer mehr Geld hat, dessen Interessen werden eher von der Politik umgesetzt.“ Einkommensschwache hätten dagegen so gut wie keinen Einfluss.

„Wenn politischen Entscheidungen sich einseitig an den Interessen der Bessergestellten orientieren, gerät das demokratische Gleichheitsgebot ins Wanken.

Die Bundesregierung könnte diesen Befund zur Kenntnis nehmen und gegensteuern. Stattdessen greift sie zur Zensur. Das ist einer Demokratie nicht würdig“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die Problemkreise Reichtum und Lobbyismus seien vollständig aus dem Bericht gestrichen worden. Die Bundesregierung zeige sich unfähig, diese Themen überhaupt zu erwähnen. Stiftungen würden zunehmend beliebter bei Reichen, Unternehmern und deren Erben, um Einfluss auf die Politik auszuüben. ++ (so/mgn/15.12.16 – 342)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 15.12.2016

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Zensur war schon immer der Anfang vom Ende und das ist auch gut so. Wer meint was zu diesem Beitrag im Facebook?

Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017 untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind 1990 wie folgt übereingekommen:

Erster Teil
Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Hier ein Auszug aus dem gültigen Gesetzeswerk:

Artikel VIII – Strafen: Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Artikel IX — Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

Die Bundesrepublik bedient sich der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Die ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushaltsfinanzierung.

Gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages mit USt-IdNr. DE 122119035. Bitte werde Mitglied in https://www.facebook.com/groups/MeinePolitik und ändere es!