Abschiedsrede Obama ruft Landsleute zum Einsatz für Demokratie auf

Obama steht vor zwei Mikrofonen und einem dunklen Hintergrund und blickt zur Seite. (Nicholas Kamm / AFP)
Obama bei seiner Abschiedsrede. (Nicholas Kamm / AFP)

Der scheidende US-Präsident Obama hat die Amerikaner in seiner Abschiedsrede zur Einheit und Toleranz aufgerufen.

Obama sagte vor Anhängern in seiner Heimatstadt Chicago, die Demokratie könne nur funktionieren, wenn das Land zusammenstehe. Die Bürger müssten die nötigen Änderungen einfordern und bei deren Umsetzung mitarbeiten. Obama betonte, die soziale Benachteiligung schwarzer Amerikaner müsse beendet werden. Nötig seien unter anderem Reformen im Justizsystem. Der scheidende Präsident unterstrich aber auch, der durchschnittliche weiße Amerikaner, der sich oft durch die Globalisierung und technische Umwälzungen bedroht sehe, müsse Unterstützung finden. Obama übergibt sein Amt am 20. Januar an den Unternehmer Trump.

Der Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, der CDU-Politiker Kiesewetter, bescheinigte Obama, die USA zwar aus der Rezession geführt zu haben. Jetzt komme es aber darauf an, der tiefen Spaltung der amerikanischen Gesellschaft entgegen zu wirken, sagte Kiesewetter im Deutschlandfunk. Dazu müsse der künftige Präsident Vertrauen herstellen. Allerdings gebe die Regierungsbildung von Trump Anlass zur Sorge.

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.01.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Was hat das Strafgefangenenlager auf Kuba mit Demokratie zu tun? Schafft es Angela Merkel 2017, Bundeskanzlerin der BRD zu bleiben, schaut die Zukunft gar nicht rosig aus: Laut Geheimdienst kommt auf uns eine neue Einwanderungswelle aus Afrika zu. Waren es zwischen 2013 und Mitte 2016 rund 550.000 Asylwerber, die aus dem schwarzen Kontinent in die EU eingewandert sind, sollen es bis 2020 schon 15.000.000 sein! Marc Davids, Raimund Barkam, Detlef Spaniol, Kamerad Wagemut, Angelo Tiegs, Gerald Skippy Schönleber, Silke Bäuerle und viele Andere mehr sind im Facebook sehr aktiv. Wann machst du das? Wehret den Anfängen!

1. Wer an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt ist, für dessen Entscheidung es auf die Verfassungsmäßigkeit einer Norm ankommt, hat grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse, gegen die Norm selbst Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ist jedoch die Norm bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt, um dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, auch seinerseits Verfassungsbeschwerde einzulegen.

2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.

4. Die Geltung des Satzes, daß der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, daß es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.

5. Die durch das nationalsozialistische Beamtenrecht geschaffenen rechtserheblichen Tatsachen und Rechtszerstörungen lassen sich nicht als nur tatsächliche Behinderungen der Geltung des „wirklichen Rechts“ beiseite schieben und nachträglich ungeschehen machen. Aus Gründen der Rechtssicherheit können sie nur durch neue gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden.

In https://www.facebook.com/groups/Strafgerichtshof sollten wir uns relativ zensurfrei austauschen.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Man kann nur hoffen, dass das deutsche Volk endlich aufwacht und Murksel in die Wüste schickt.