Türkei-Besuch – Merkel zu politischen Gesprächen in Ankara erwartet

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan nehmen am UN-Nothilfegipfel am 23.05.2016 in Istanbul teil. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)Bundeskanzlerin Angela Merkel und der türkische Präsident Erdogan. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)

Bundeskanzlerin Merkel wird heute zu einem Besuch in der Türkei erwartet, dem ersten seit dem Putschversuch vom Juli vergangenen Jahres.

In Ankara stehen unter anderem Unterredungen mit Staatspräsident Erdogan und Regierungschef Yildirim auf dem Programm. Dabei soll es unter anderem um die Flüchtlingspolitik und die Lage in Syrien gehen. Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei forderten Merkel auf, bei dem Treffen auch kritische Themen anzusprechen.

Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Schulz sagte der Funke-Mediengruppe, Merkel müsse Rechtsstaatlichkeit in der Türkei anmahnen und auf Pressefreiheit und die Wahrung der Grundrechte pochen. Grünen-Chef Özdemir betonte im „Tagesspiegel“, die Kanzlerin müsse die Sorgen Deutschlands über die Entwicklung des Landes zum Ausdruck bringen. Die Vorsitzende der Linksfraktion, Wagenknecht, warf Merkel in der „Rheinischen Post“ vor, sich mit ihrem Besuch bei Präsident Erdogan anzubiedern und einen islamistischen Autokraten zu hofieren.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.02.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Sollte die Tante nicht lieber mit ihrem Genossen Putin in Moskau reden? Richter und andere weigern sich oft, ihre Urteile oder Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig: Die Grundlagen stehen in § 126 BGB. Den Medien habe ich entnommen, dass ein Urteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Richterschrift als ungültig erkannt an das verantwortliche Gericht zurück verwiesen wurde!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: (Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche Anordnung sind in Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen wird, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat!

Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile werden von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern vollstreckt und das, obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in verschärfter Form gelten: Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben; im Zivilrecht gilt § 315 ZPO.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Druckt diesen Text aus und drückt ihn der Person in die Hand, die zum Beispiel pfänden will.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Derartige Urteile und Schriften an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Jetzt kriecht sie wieder Erdogan in den Hintern und zückt den Geldbeutel damit der ihre Drecksarbeit macht und die Asylanten am Weitergang nach Deutschland hindert.
Erdogan muss den Fehler von Murksel beheben.

Die sollen alle wieder in ihre Heimatländer zurück. Wir sind nicht das Sozialamt der Welt bloss weil das Murksel so will. Wann wird diese Frau entdlich entmachtet???