NRW: Zwei Ausländer provozieren Jugendliche in Rheine und schlagen dann auf sie ein

 

19 Feb 2017

Wie die „Münstersche Zeitung“ berichtet, sucht die Polizei nach einem Körperverletzungsdelikt am Freitagmorgen in Rheine (Nordrhein-Westfalen) nach den bisher unbekannten Tätern.

Eine Gruppe Jugendlicher, alle um die 18 Jahre alt, war gegen 07.45 Uhr  dem Weg vom Bahnhof in Richtung Sprickmannstraße. In Höhe der Krummen Straße 42 standen zwei 16 bis 18 Jahre alte männliche Personen, welche offensichtlich provozieren wollten. Zwei der Betroffenen gingen unbeirrt ihren Weg weiter, ohne sich provozieren zu lassen. Plötzlich hörten sie hinter sich Geräusche. Einer der beiden Täter schlug auf einen jungen Mann ein, wobei dieser zu Boden ging. Als sich der 20-jährige Geschädigte wieder aufgerappelt hatte, erhielt er einen Schlag ins Gesicht. Die zwei Täter entfernten sich. Der 20-Jährige begab sich zur ambulanten Behandlung der Verletzungen ins Krankenhaus.

Die Polizei hat die Ermittlungen zu den beiden Unbekannten aufgenommen. Es soll sich nach Zeugenangaben um zwei 16 bis 18 Jahre alte „Ausländer“ handeln. Einer war etwa 170 cm groß, cirka 70 Kilogramms schwer, schlank und hatte kurze, dunkle Haare. Er trug einen Trainingsanzug Der andere war ebenfalls 170 cm groß, schlank und hatte kurze, dunkle Haare. Er trug einen Trainingsanzug mit einem Wappen auf der Brust.

Die Polizei bittet um Hinweise unter Telefon 05971/938-4215.

 Quelle: Wikipedia

Quelle: kritische-presseschau.com vom 19.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 der BRD mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland, Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch wurde die nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter drei republikanisch verfasste Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Hoffentlich wachen unsere Jugendlichen endlich auf und üben sich im Kampfsport damit sie dieses Gesockse niedermachen können.

Wie lange wollen wir uns noch von dem Gesindel verklopfen lassen?

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Wer die Grenzanlagen um Ceuta oder die Balkanroute schafft, ist auch zu Brutalitäten oder gar Morden (z.B. Berlin) fähig. Wir sollten uns nichts vormachen!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Mag sein. Aber unsere Düngemitteljugend sollte endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und sich dem Kampfsport statt Handy widmen.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Du hast recht Birgit, zur Wehr setzen können die sich nicht mehr, außerdem werden sie immer autistischer und realitätsferner.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Sie werden in der Schule, i.A, so erzogen. Und zu hause schreitet niemand gegen ihr dämliches Verhalten ein, weil einfach keine Zeit bleibt sich um Familie wirklich zu kümmern.
Nur wenige von den Weichwürsten bekommen mal paar von ihren Erzeugern auf die Glocke. Autoritäre Erziehung ist manchmal notwendig, ansonsten tanzen die uns auf der Nase rum und fangen an zu plärren, wenn es mal nicht nach ihrem Kopf geht.