Gericht verdonnert Kanzleramt zur Teil-Veröffentlichung vertraulicher Journalistengespräche

Berlin, 20. Februar 2017 (ADN). Das Kanzleramt muss Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen mit Pressevertretern  offenlegen, ebenso Merkels geplante Treffen mit einzelnen Journalisten darüber hinaus. Inhalte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden, auch nicht zur vertraulichen Verwendung. So antwortete am Montag der Redakteur des Berliner „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, in einem Interview mit seiner Zeitung auf Fragen, die seine Klage und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Bundeskanzleramt betreffen.

Der Journalist hatte Transparenz und Informationen eingefordert über Gespräche zwischen dem Kanzleramt und ausgewählten Presseleuten. Das hatte das Amt verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, die „Gespräche zählten zum „Kernbestand des politischen Journalismus“. In die „grundrechtlich geschützte Vertrauenssphäre von Medien und Informanten“ dürfe nicht auf diese Weise eingegriffen werden.

Müller-Neuhof erläuterte, warum die Auskünfte wichtig sind: „Das Zusammenspiel von Medien und Regierung ist vielfach in die Kritik geraten, dabei geht es um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung, sichtbar jetzt auch an den Konflikten in den USA.

Dem Kanzleramt wurde frühzeitig erklärt, dass die Informationen zu einer Recherche über Verbindungen von Presse und Politik benötigt würden und die Ansichten der Kanzlerin zu den genannten Themen zudem von größtem öffentlichen Interesse seien. Staatliche Stellen seien bei der Auskunftserteilung strikt zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dem widerspreche es, bestimmte Informationen nur einem exklusiven Kreis von Medien zukommen zu lassen. Der Aufforderung ,seine Ablehnung zu begründen, kam das Kanzleramt nicht nach.“  ++ (me/mgn/20.02.17 – 048)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 20.02.2017

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