Peter Fitzek-Prozess – Staatsanwaltschaft fordert Haft für „König von Deutschland“

Es geht um Untreue und Verstöße gegen das Kreditwesengesetz: Im Prozess gegen „Reichsbürger“ Peter Fitzek hat die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe gefordert.

Peter Fitzek

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Peter Fitzek

Im Untreue-Prozess gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“ hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg in Sachsen-Anhalt unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer beim Landgericht Halle.

Fitzek soll laut Anklage zwischen 2009 und 2013 ohne die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankgeschäfte getätigt haben. Über ein Internetportal soll er eine sogenannte Kooperationskasse betrieben und darüber Anlagegeschäfte abgewickelt haben. Fast 600 Menschen zahlten insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher ein.

Fitzek soll davon nach Auffassung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben. Wo das Geld blieb, sei unbekannt. Die Anklage lautet daher auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue. Der Angeklagte weist den Untreuevorwurf zurück. Die Gelder seien wie vorgesehen für den Aufbau gemeinnütziger Strukturen verwendet worden. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.

Es ist nicht die erste Konfrontation Fitzeks mit der Justiz. Mehrfach schon stand er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht, einen Führerschein hatte er sich selbst ausgestellt. Unter anderem wurde er dafür im vergangenen Jahr von den Amtsgerichten Wittenberg und Dessau zu acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Seit Juni 2016 sitzt Fitzek wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und kann sein „Königreich“ nur noch aus der Ferne dirigieren. Ein im Prozess vorgelegtes psychiatrisches Gutachten attestierte Fitzek manipulatives Verhalten und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, hält ihn aber für voll schuldfähig.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der „Reichsbürger“-Szene rund 10.000 Menschen zu.

asa/dpa/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 14.03.2017

 

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Annette
Annette
7 Jahre zuvor

Die Systembeglückten haben längst Vorkehrungen getroffen und Nebelkerzen enormen Ausmaßes lanciert, damit das Volk seine Gedanken nicht in „ungeeignete“ Partebereiche schweifen läßt damit die CDU- und SPD Schrottdampfer um die Riffe der Wahrheit schrappen können…

Und darum wurden die *REICHSBÜRGER* etabliert.

Wir haben Wahljahr und das Vereinigte EUROPA wird durch diese Reichsbürgerbewegung gebremst. Das hat zur Folge, daß man das Demokratieverständnis libanesischer/ arabischer Clans hinter die Gefährlichkeit der REICHSBÜRGER stellt.

LACH, leider ist es nicht zum Lachen; es ist eher eine schallende Ohrfeige für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, wenn Reichsgebranntmarkten die Grundrechte beschnitten werden. Vorfall: Einem Landwirt (mein Onkel, 56) wurde der vollkommen nutzlose Kleine Waffenschein gesperrt, weil er nach behördlicher Ansicht als Reichsbürger gesehen wird und somit als UNZUVERLÄSSIG gilt. Seine Kartoffeln schmecken dennoch 1a… Wie tief gesunken muß eine oktroyierte Verwaltung sein, wenn das Volk beim Regieren stört?

Reichsbürger, kriminalisiert und verachtenswert?

Sehr geehrter Herr Innenminister,

wenn jemand als unzuverlässig im Bezug auf das Führen eines Kleinen Waffenscheins gilt, welcher private Schutz, präventiv gesehen, ist ihm dann überhaupt noch möglich?
Wenn Tränengas (nicht Pfeffer-Spray ! ) nicht mitgeführt werden darf, ist ein Mensch folglich ohne Schutz seiner fundamentalsten Grundrechte?

Sie, Herr Innenminister, werden von Ihren Bodyguards bestens geschützt, doch nach Einbruch der Dunkelheit traut man sich als Frau nicht mehr auf die Strasse, um am öffentlichen Leben Teilhabe zu pflegen.

Darf ich auf weiteren folgenden Mißstand hinweisen: Es wurden Abermillionen Dosen Pfefferspray für den Außerhausschutz verkauft. Dem gegenüber steht eine verschwindend geringe Zahl an Kleinen Waffenscheinen.
Wenn nun ein als Reichsbürger gebranntmarkter Mensch potentiell in Ihren Augen eine schwere Gefahr für die BRD darstellt, obwohl er sich an das Gesetz hält und den behördlich vorgeschriebenen Kleinen Waffenschein käuflich erwirbt, dann ist das doch ein Widerspruch in sich. Bisher dachte ich, Menschen mit Kritik am System haben auch Grundrechte (es gibt Urteile in Sachen Meinungsfreiheit), doch eine „Prognoseentscheidung“ für den Entzug eines absolut lächerlichen Kleinen Waffenscheins, der letztendlich nur ein Geschäftsmodell darstellt und zudem absolut wertlos ist für den Bürger, macht aus kritischen Menschen MIT gelebter AKZEPTANZ der gesellschaftlich sozialen Normen (auch die Selbstverwalter etc.) politisch Verfolgte mit eingeschränkten oder nicht mehr vorhandenen Bürgerrechten. Sollen sich dergestalt diffamierte Leute in Notsituationen nicht wehren dürfen? Was mache ich als Frau in einer Notwehrsituation ohne Anrecht auf Selbstverteidigung (Tränengas), wenn ich rein körperlich gesehen ansonsten unterlegen bin?

Wenn Sie nun die aus dem Ruder laufende Clan-Entwicklung in Berlin, Frankfurt, Bremen etc. berücksichtigen, verfolgt die Polizei, statt jenen Einhalt zu gebieten, rigoros Systemkritiker (zu denen tatsächlich wenige schwarze Schafe gehören, die wegen fragwürdiger Handlungen von sich Reden machen), die mit der Politik nicht ganz einverstanden sind. Hier ist die Polizei offensichtlich mut- und machtlos und läßt arabische/libanesische Clans eine unbehelligte Mafia-Struktur leben. Ob nun Richter oder Staatsanwälte eingeschüchtert werden oder nicht, können Sie besser beurteilen, da dieses anscheinend nicht gut ist, für den Bürger zu wissen.
Nur ein Beispiel: Bremen: Miri-Clan, 3500 Familienzusammengehörige, davon 1800 schwerstkriminelle Zeitgenossen, denen man besser niemals begegnet.

Es stellt sich also die Frage, sind als „Reichsbürger“ diffamierte Menschen zum Leben ohne Schutzanspruch verdammt? Welche Hilfsmittel sind behördlich registrierten Reichsbürgern mit entzogenem Kleinen Waffenschein noch möglich? Mir persönlich sind keine bekannt.

Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Alle Personalausweisträger sind Reichsbürger !!!! Somit jeder Minister und das ganze Gesockse danach, einschl. Murksel, welche vielleicht ihren israelischen Pass oder aber auch den alliierten Reisepass der Firma Bundesrepublik benutzt. Wer weiß das schon ? Kommt aber alles noch raus !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Seit wann spricht man diese Volksverräter noch mit „Sehr geehrte“ an?
In meiner Post an DIE gibt es keine Anrede mehr!

Karlchen
7 Jahre zuvor

Handelt es sich bei der Finanzdienstleistungsaufsicht um eine Behörde oder Firma? Dies halte ich für viel wichtiger, weil es behinderten Menschen hilfreich ist:

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