Flüchtlinge: Gelsenkirchen fordert Geld von Mecklenburg-Vorpommern

von Katrin Kahlke, NDR 1 Radio MV
Eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge steht auf einer freien Fläche © dpa-Bildfunk Fotograf: Stefan Sauer

Als Flüchtling im Nordosten anerkannt, aber dann nach Gelsenkirchen weitergezogen: Dafür verlangt die NRW-Stadt nun Geld. (Archivbild)

Über diesen Brief aus seiner alten Heimat Nordrhein-Westfalen dürfte sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) nicht gefreut haben: Denn es handelte sich um eine saftige Rechnung, die am 13. März per Mail bei der Staatskanzlei einging. Absender: der Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, Frank Baranowski (SPD). Die Stadt aus dem Ruhrgebiet verlangt stolze 768.745 Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern.

In MV anerkannt, dann nach NRW weitergezogen

Das Geld möchte Baranowski für die Unterbringung jener Flüchtlinge haben, die in Gelsenkirchen leben, die aber eigentlich in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sind. Baranowski argumentiert in dem Schreiben, dass es ungerecht sei, wenn Mecklenburg-Vorpommern vom Bund Hilfsgelder für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen bekomme, diese dann aber nach Nordrhein-Westfalen weiterzögen und fortan dort lebten.

Baranowski nennt in dem Schreiben, das dem NDR vorliegt, für das vergangene Jahr 477 anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, die ursprünglich Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen worden seien. Für diese seien allein Unterkunftskosten von 768.745 Euro aufgewendet worden. Weil die Stadt das Geld nicht vom Bund zurückbekommt, bittet sie Mecklenburg-Vorpommern nun zur Kasse. Das sei fair. Die Bankverbindung hat der Gelsenkirchener Oberbürgermeister in dem Brief gleich mitgeschickt – inklusive einem Vorab-Dank für diesen „Akt der Solidarität“.

Verwunderte Absage aus der Staatskanzlei

Doch aus der Staatskanzlei in Schwerin kam eine klare Absage. Der Ministerpräsident sei verwundert und ein Stück weit auch verärgert gewesen, sagte Regierungssprecher Andreas Timm NDR 1 Radio MV. Das Land zahle natürlich kein Geld an Gelsenkirchen, die Rechtslage hinsichtlich anerkannter Flüchtlinge sei eindeutig und in Paragraf 12 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Danach wird der Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet erteilt.

Wie die Stadt Gelsenkirchen mitteilte, wurden weitere ähnlich lautende Schreiben übrigens auch an die Ministerpräsidenten der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen geschickt. Die Stadt Herne hat bereits angekündigt,dem Beispiel Gelsenkirchen folgen zu wollen: „Wir arbeiten auch an einer „Rechnung““, sagte ein Stadtsprecher zu NDR 1 Radio MV.

Quelle: NDR vom 17.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wenn man sieht was uns das ganze Gesindel kostet wird einem nur schlecht. Die beuten unser Land aus bis wir bankrott sind. Danke Murksel.