Straßburg (Mehr News/AFP) – Der #Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (#EGMR) hat das Verbot der #Vollverschleierung in #Belgien bestätigt.
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag mitteilte, verstößt das #Burka-Verbot nicht gegen Menschenrechte.
Gegen das Gesetz hatten zwei Musliminnen geklagt, die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und kritisierten das Gesetz als diskriminerend.
Die Richter verwiesen dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2014, bei dem es um einen ähnlichen Fall in Frankreich ging. In Belgien ist das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit seit Juni 2011 verboten.
Quelle: Pars Today (Iran) vom 12.07.2017
[…] Zum Artikel […]
BRAVO!
Die Nebelkrähen sollen da rumrennen wo sie hergekommen.
Wir brauchen keine eingpackten Parasiten.
Das Muselpack raus aus EUROPA!
Recht so. Diese Pinguine sollen dahin wo sie herkamen. Keiner braucht die in Europa.