Russland: Abgeordneter von „Einiges Russland“ schlägt Sanktionen gegen Fake-News bringende Massenmedien vor

 

Abgeordneter von "Einiges Russland" schlägt Sanktionen gegen Fake-News bringende Massenmedien vor
Der Dumaabgeordnete #Witali Milonow (Einiges Russland).

Witali Milonow, prononciert christliches Urgestein der russischen Regierungspartei, wandelt auf den Spuren von #Heiko Maas. Sein neuer Gesetzentwurf sieht Geldstrafen und außergerichtliche Sperrung für Websites vor, die wissentlich Falschnachrichten verbreiten.

In einer Notiz, die dem Gesetzentwurf beigefügt ist, schrieb der Sankt Petersburger Duma-Abgeordnete:

Schon vor langer Zeit entstand die Notwendigkeit, die Verbreitung von gefälschten Nachrichten zu stoppen. Diese können unter anderem ein Werkzeug für den Informationskrieg sein und psychologischen Einfluss zum Zwecke der Destabilisierung der politischen und sozialen Situation im Land ausüben, was die Informationssicherheit der Russische Föderation bedroht.

Bußgeldandrohungen deutlich geringer als in deutschem Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Um diesen Bedrohungen gerecht zu werden, will der Gesetzesautor das russische Gesetz über #Massenmedien, das #Informationsgesetz sowie die dazugehörigen Bestimmungen im Ordnungswidrigkeits-Gesetzbuch ändern.

Der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über Massenmedien gemäß soll künftig jegliche Verschleierung oder Verfälschung von Informationen untersagt sein, die für die #Gesellschaft wichtig sind, sowie die Verbreitung von falschen Berichten, die als authentisch maskiert sind.

Im Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch soll die vorgeschlagene Änderung die Verbreitung von gefälschten Berichten in Massenmedien, einschließlich Nachrichten im Internet, künftig mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 2.500 Rubel für Privatpersonen (29 bis 36,50 Euro gemäß aktuellem Kurs), zwischen 4.000 und 5.000 Rubel für Beamte und 40.000 bis 50.000 Rubel für Unternehmen bedrohen.

Seit 2012 erleichterte #Löschungsanordnungen möglich

Wenn der Gesetzentwurf die Duma passiert, würde dies die Blockierung des Zugangs von Webseiten, die Fake News verbreiten, auf Anordnung eines Ministeriums oder einer sonstigen staatlichen Behörde erlauben. Die entsprechende Behörde müsste dann auf der Grundlage parlamentarischen Anhörungen bestimmt werden.

Bereits im Jahr 2012 hat Russland ein Gesetz eingeführt, das es den staatlichen Stellen ermöglicht, Internetseiten ohne Gerichtsbeschluss zu blockieren. Zunächst richtete sich das Gesetz gegen Internetquellen, die Kinderpornografie, Selbstmordneigung oder Drogenkonsum fördernde Inhalte enthielten. Später folgten Ergänzungen der Liste, nachdem verschiedene regionale Gerichte bestimmte weitere Webseiten als schädlich oder gefährlich eingestuft hatten. Darunter fielen zum Beispiel auch solche Internetseiten, die religiösen oder ethnischen Hass fördern.

Diese „Schwarze Liste“ wird vom Medien- und Kommunikations-Funktionswächter des Landes, Roskomnadsor, betrieben. Sobald eine Website mit illegalen Inhalten entdeckt wird, muss die Agentur dem Gesetz nach den Eigentümer der Quelle und ihren Hosting-Provider informieren und verlangen, dass die verbotenen Informationen entfernt werden.

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