Gerichtsurteil: Islamverbände sind keine Religionsgemeinschaften

Symbolfoto: Durch Tolga Sezgin/Shutterstock
Neulich in einer deutschen Schule (Symbolfoto: Durch Tolga Sezgin/Shutterstock)

Das #Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag die Klage zweier #Islamverbände auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen. Somit ist festgestellt, dass Islamverbände rein verfassungsrechtlich keine Religionsgemeinschaften sind. Bundesländer, die mit diesen Verbänden den #Islamunterricht an staatlichen Schulen organisieren, müssten eigentlich nun erklären, mit welcher Legitimation sie dies tun.

Ein wegweisendes Urteil. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage zweier Islamverbände auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen. Die beiden Kläger – der #Zentralrat der Muslime und der #Islamrat BRD – erfüllten nicht die Kriterien einer Religionsgemeinschaft, so #Bernd Kampmann, Vorsitzender Richter des 19. Senats. Die Richter in Münster bezweifelten vor allem, dass die beiden klagenden Dachverbände über genügend Lehrautorität gegenüber ihren Mitgliedsverbänden verfügen.

 

Der organisierte #Islam hat noch nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen

Bereits 1998 hatten die beiden Islamverbände ihre Klage gegen das Land #NRW eingereicht und machten einen Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterricht geltend, weil sie Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes seien, so die islamische Auffassung. Wie RP-Online berichtet, hatte nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf das OVG in Münster bereits 2003 schon einmal die Forderung mit derselben Begründung abgewiesen. Das #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall 2005 jedoch an das OVG zurück, weil es in der Frage der Anerkennung als Religionsgemeinschaft weiteren Klärungsbedarf sah.

Seit 2012 wird im bevölkerungsreichsten Bundesland der #islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen durch einen achtköpfigen Beirat mit Vertretern islamischer Verbände organisiert. Dieses Modell kann bis 2019 fortgeführt werden, worüber sich Ludger Schrapper, Ministerialdirigent im NRW-Schulministerium besonders freut, da die bisherige Arbeit konstruktiv gewesen sei. Die Entscheidung sei ein klares Signal, dass der organisierte Islam noch nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht erfülle, so die momentane Bewertung des Ministerialdirigenten.

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Islamistische #Milli Görus prüft Rechtsmittel

Der Islamrat äußerte sich enttäuscht. Das OVG hätte die Verbände als Religionsgemeinschaften anerkennen sollen, unter anderem weil sie bundesweit aktiv seien und die religiöse Praxis auf vielen Ebenen bestimmten. Es gebe noch Diskussionsbedarf.

Bekir Altas, Generalsekretär der in Teilen islamistischen und militanten Bewegung Milli Görus (deutsch „Nationale Sicht”), der trotz dieser Zuschreibung dem Islamrat angehört, hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu lassen. Eventuell werden die Landesverbände vor Gericht einen neuen Vorstoß unternehmen, um als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.

Bundesländer müssen uns sagen, mit welcher Legitimation sie mit Islamverbänden agieren

Hamed Abdel-Samad bemerkte zum ergangenen OVG-Urteil, dass nun feststehe, dass Islamverbände verfassungsrechtlich keine Religionsgemeinschaften seien. Jetzt müssen alle Bundesländer, die mit ihnen den Islamunterricht organisieren uns sagen, mit welcher Legitimation sie das tun!“. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 10.11.2017

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Na endlich mal ein gescheites Urteil !!!

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