Urteil: Gemeinde muss gemeingefährlichen, straffälligen Asylbewerber aufnehmen

(Bild: pxhere.com)
Urteil (Bild: pxhere.com)
 

#Rheinland-Pfalz/#Haßloch – Die rheinland-pfälzische Gemeinde Haßloch muss auch gegen ihren Willen einen straffälligen #Asylbewerber aufnehmen. Dies hatte das #Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag entschieden.

Laut der Urteil (Az.: 10 B 11706/17.OVG) ging es um einen abgelehnten #Asylbewerber, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hatte und wegen seiner angeblichen Psychose als besonders aggressiv sowie als rückfallgefährdet gilt. Der #Sexualstraftäter  war der 20.000 Einwohner zählenden Gemeinde Haßloch von der #Kreisverwaltung in Bad Dürkheim zur Unterbringung zugewiesen worden. Der Asylbewerber steht laut Gericht unter Führungsaufsicht und hat einen Betreuer.

 

Abwehrrecht zum Schutz der Einwohner nicht relevant

Gegen diese Zuweisung hatte sich die Gemeinde per Eilantrag beim Verwaltungsgericht gewehrt und sich auf ein Abwehrrecht zum Schutz der Einwohner berufen. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Antrag abgelehnt, das OVG wies nun die dagegen erhobene Beschwerde zurück. Zur Begründung hieß es im Urteil, dass die Auswahl der Gemeinde Haßloch nicht zu beanstanden sei.

In der Landesaufnahmeeinrichtung könne der Mann nicht untergebracht werden, da sein Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Er habe auch nicht der Stadt Bad Dürkheim zugewiesen werden können, da dort bereits andere „Problemfälle“ untergebracht seien.

Der #Mainstream und der Sexualstraftäter

All jene Informationen, die den Hintergrund des Asylbewerbers betreffen, nämlich dass es sich um einen gefährlichen, rückfallgefährdeten Sexualstraftäter handelt, bleiben dem Leser von Zeit-Online, die ebenfalls über den Fall berichteten, verborgen.  Denn dort wird dem Leser lediglich mitgeteilt: „Kommunen müssen die Zuweisung auch straffällig gewordener Asylbewerber akzeptieren. Das gilt auch, wenn der Asylbewerber nach einer Haftstrafe noch als rückfallgefährdet gilt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag in Koblenz veröffentlichten Beschluss entschied. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt“.

Weshalb der hochgradig straffällige abgelehnte Asylbewerber nicht postwendend in ein Flugzeug gesetzt wird, bleibt nicht nur den betroffenen Haßlocher Bürgern verborgen, deren Schutz von der deutschen Justiz als weniger hohes Gut bewertet wurde. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 15.11.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Warum ist der Kerl überhaupt noch im Land? Schiebt diese Ratte ab und gut ist.