Gesellschaft: Mehr Kindergeld, mehr Hartz IV, sekundenschnelle Überweisungen: Das ändert sich 2018

 

Mehr Kindergeld, mehr Hartz IV, sekundenschnelle Überweisungen: Das ändert sich 2018

Ein Haus steht auf 100-Euro-Scheinen. Von der Erhöhung des Kindergeldes um zwei Euro werden sich Familien mit Kindern jedoch schwer ein Haus kaufen können.

Im Jahr #2018 kommen einige #Veränderungen auf #Verbraucher zu, etwa im #Mutterschutz. Das #Kindergeld steigt leicht an – zudem bekommen Langzeitarbeitslose und Rentner etwas mehr Geld. Auch für Auto- und Radfahrer treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft.

Das Jahr 2018 steht vor der Tür.  Zum Jahreswechsel gibt es eine Fülle von gesetzlichen Änderungen, die unter anderem Autofahrer und werdende Mütter betreffen. Aber es gibt auch ein bisschen mehr Kindergeld und Rente im neuen Jahr.

Für Auto- und Radfahrer

Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht – auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengeren Vorschriften der Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h – wie Mofas und Quads – gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1.1.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.

Eine neue Kennzeichnung bringt 2018 für Winter- und Ganzjahresreifen. Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein – einer Schneeflocke vor einem Berg. Bisher reichte es aus, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren.

Hierzu gibt es nun eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Bis dahin dürfen alte Pneus weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Wer neue, nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen damit fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Radfahrer aufgepasst: Strengere Regeln gelten ab 2018 für Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind. Zur Pflicht werden zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist auch eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt, was im Grunde bei allen Kinderanhängern der Fall ist. Wenn der Anhänger breiter als einen Meter ist, müssen Radfahrer zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installieren.

#Rentner, #Kinder und #Langzeitarbeitslose bekommen ein bisschen mehr Geld

Für die rund 21 Millionen Rentner gibt es im kommenden Jahr mehr Geld: Zum 1. Juli 2018 wird ein Rentenplus von 3,09 Prozent im Westen und von 3,23 Prozent im Osten erwartet. Endgültig festgelegt wird die Rentenerhöhung für 2018 im Frühjahr, wenn Daten zur Lohnentwicklung 2017 vorliegen. Außerdem verringert sich ab Januar der Beitragssatz für die gesetzliche Rente geringfügig, voraussichtlich um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent.

Das monatliche Kindergeld wird unterdessen erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind 225 Euro. Allerdings können Bezugsberechtigte Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.

Auch bei Hartz IV gibt es eine Erhöhung der Summe. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro. Das Kindergeld wird aber weiterhin angerechnet.

Neue Regeln für den #Mutterschutz

Auch Schülerinnen und Studentinnen können ab dem 1. Januar 2018 Mutterschutz in Anspruch nehmen. Gar nicht geschützt sind unterdessen noch Selbstständige und Geschäftsführerinnen so genannter juristischer Personen, beispielsweise einer GmbH. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, zudem gibt es ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Im Fall der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Und nach wie vor gilt das Gesetz nur für Schwangere beziehungsweise leibliche Mütter nach der Geburt – nicht für Mütter generell. Adoptiv-Mütter oder Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, die ein Kind nicht selbst austragen, fallen nicht darunter.

Auch bei der Einkommenssteuer wird es Änderungen geben: Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.

Überweisungen in Echtzeit

Ab November 2018 sollen für Bankkunden sekundenschnelle Überweisungen von Konto zu Konto innerhalb der Eurozone möglich sein. So zumindest lauten die Vorgaben der Europäischen Zentralbank. Das Verfahren heißt Instant Payment – zu Deutsch: sofortige Bezahlung. Der überwiesene Geldbetrag soll innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Der Auftrag erfolgt per Online-Banking oder mittels einer Smartphone-App. Die ersten Anbieter soll es bereits im ersten Quartal 2018 geben.

Der 500-Euro-Schein geht hingegen in die Geschichte ein. Bereits im Mai 2016 hat der Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen, ihn abzuschaffen. Seitdem werden keine neuen Noten mehr gedruckt, ab Ende 2018 werden die Scheine nicht mehr ausgegeben.

(dpa/rt deutsch)

Quelle: Russia Today (RT) vom 30.12.2017

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