Schwerverbrecher, die abgeschoben werden sollen, bleiben dennoch frei

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Schupelius-Kolumne

GefängnisKirchhainer Damm: Abschiebehaft nur für "islamistische Gefährder"
Die Jugendarrestanstalt am Kirchhainer Damm wird geräumt – hier sollen sogenannte islamistische Gefährder hinter Gitter kommenFoto: Ralf Lutter .

SPD, Linke und Grüne halten die Abschiebehaft „für eine unangemessene Maßnahme“. Weil Verbrecher vor der Abschiebung nicht inhaftiert werden, hat es Todesopfer gegeben, kritisiert Gunnar Schupelius.

Es klingt widersprüchlich, ist aber wahr: Schwerverbrecher, die eigentlich abgeschoben werden sollen, bleiben in Berlin auf freiem Fuss. Und das, obwohl der Senat in Lichtenrade eine Abschiebehaft einrichtet.

Dort wird am Kirchhainer Damm 64-66 die Jugendarrestanstalt geräumt. Hier sollen sogenannte islamistische Gefährder hinter Gitter kommen, denen man zutraut, einen Anschlag zu begehen.

In Berlin leben rund 90 solcher potentiellen Terroristen, etwa die Hälfte hat eine deutschen Pass, die anderen sollen ausgewiesen werden.

Der #CDU-Abgeordnete Burkard Dregger hat gefordert, in Lichtenrade auch alle anderen Kriminellen unterzubringen, die abgeschoben werden sollen. Denn Mörder und Schwerverbrecher, die nicht direkt aus der Strafhaft abgeschoben werden, laufen in Berlin frei herum. Das weiß kaum jemand, das ist aber so. Dass sie nicht in Abschiebehaft genommen werden, kann entsetzliche Folgen haben. Vier Beispiele:

Der Tschetschene Ilyas A. (18) wurde frei gelassen, bevor er am 5. September 2017 im Tiergarten Susanne Fontaine erwürgte. Er hatte eine Jugendstrafe abgesessen, für sieben schwere Straftaten. Sein Asylantrag war abgelehnt worden. Nach der Haft hätte man ihn in Abschiebegewahrsam nehmen können und müssen. Hätte man es getan, wäre Susanne Fontaine noch am Leben.

Auch der Türke Mahmut A. (20) bekam kein Asyl. Er hatte 60 Straftaten begangen und sollte abgeschoben werden. Dennoch kam er im März 2017 frei. Am 5. November um 22. 45 Uhr ermordete er den Spätkauf-Händler Than N. (21) auf der Bundesallee.

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Der Tunesier Fahti Ben M. wurde von der sächsischen Polizei gejagt und in Berlin verhaftet. Er hatte 18 Identitäten missbraucht und sich dreimal der Abschiebung entzogen, elf Mal wurde gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Er wurde in Berlin wieder frei gelassen, obwohl Passersatzpapiere vorlagen und man ihn hätte abschieben können.

Und die nächste Freilassung steht bevor: Der libanesische Mörder, der 2003 den Berliner Polizisten Roland Krüger erschoss, kommt am 21. April aus lebenslanger Haft wieder frei, obwohl er abgeschoben werden soll. Auch er kann dann untertauchen.

Die Verbrecher kommen deshalb frei, weil SPD, Linke und Grüne die Abschiebehaft „für eine unangemessene Maßnahme“ halten. So steht es in ihrem Koalitionsvertrag von 2016. Sie verkaufen diesen Beschluss als humanitäre Maßnahme und bleiben dabei, obwohl sie wissen, dass zwei Todesopfer zu beklagen sind, die wahrscheinlich nicht zu beklagen wären, wenn die Abschiebehaft angewendet werden würde.

Rot-Rot-Grün hebelt sogar das Aufenthaltsgesetz aus, das in § 62 die Abschiebehaft vorsieht, wenn die „vollziehbar ausreisepflichtige Person“ innerhalb der nächsten drei Monate abgeschoben werden kann.

Man verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und fühlt sich dabei wohl. Den Schaden haben andere.

Quelle: Berliner Zeitung vom 27.03.2018

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ulla
ulla
6 Jahre zuvor

Das darf doch wohl nicht wahr sein. Ein Deutscher wäre im Knast und dieses Verbrechergesindel lässt man frei herumlaufen und weitere Straftaten begehen.

Ist den ganzen Spd. linken und grünen Ratten ins Gehirn geschissen?

Den Schaden hat dann das Volk das von diesen Verbrechern heimgesucht wird.
Pfui Teufel kann man da nur sagen und hoffen dass die Herrschaften die denen in die Hintern kriechen mal ne ordentliche Bereicherung erleben.

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