Zwei verdächtige Kanzleien identifiziert40 Prozent der Entscheidungen im Bremer Bamf müssen wiederholt werden

Bamf-Präsidentin Jutta Cordt spricht bei Pressekonferenz
dpa/Bernd von JutrczenkaPräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Jutta Cordt spricht bei einer Pressekonferenz.
Samstag, 19.05.2018, 07:48

In der Affäre um die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (#Bamf) werden nach Angaben der Behördenchefin #Jutta Cordt rund 18.000 positive Bescheide nochmals überprüft. Es werde „mit Hochdruck aufgeklärt“, versicherte Cordt am Freitag in der Berliner Bamf-Außenstelle.

Die Bamf-Präsidentin stellte die Ergebnisse einer internen Revision ihres Hauses vor. Die Ergebnisse im Überblick:

  • In 4568 Fällen waren zwei verdächtige Anwaltskanzleien beteiligt – von diesen Fällen wurde eine Stichprobe von 161 Fällen gezogen, die genauer analysiert wurden
  • Die restlichen 4407 Asylverfahren werden darauf untersucht, ob die Entscheidungen zurückgenommen werden müssen.

  • Bei rund 73 Prozent der überprüften positiven Asylentscheidungen aus Bremen wurden „Implausibilitäten“ festgestellt, so Cordt. Zum Beispiel sei das Dublin-Verfahren nicht beachtet worden oder Umstände „nicht ausreichend“ aufgeklärt worden.
  • In rund 40 Prozent der verdächtigen Bremer Fälle muss ein Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme der Asylentscheidung eingeleitet werden. Das heißt aber nicht unbedingt, dass ein Flüchtling den Flüchtlingsschutz verliert – denn die Beweislast dafür, dass der Flüchtling den Schutz zu Unrecht bekommen hat, liegt beim Bamf, wie Cordt erklärte.
  • In rund 30 Prozent der beanstandeten Bremer Verfahren sei keine erkennungsdienstliche Behandlung (zum Beispiel die Abnahme von Fingerabdrücken) erfolgt oder sie erfolgte später als vorgesehen.

Welche Maßnahmen die Bamf-Chefin angeordnet hat

Cordt veranlasste auf Basis des Revisionsberichts unter anderem;

  • fehlende erkennungsdienstliche Behandlungen müssen nachgeholt werden
  • weitere Stichproben-Prüfungen in allen Bamf-Außenstellen, in denen die Schutzquoten deutlich von den sogenannten Referenzschutzquoten abweichen (das heißt, es gibt ungewöhnlich viele positive Asylentscheidungen)
  • Anfang 2017 sei im Bamf ein „Qualitätssicherungssystem“ eingeführt worden: seitdem gelte bei allen Asylentscheidungen in den Außenstellen das Vieraugenprinzip

So reagieren Politiker auf den #Skandal

Innenstaatssekretär Stephan Mayer wies in der  „Passauer Neuen Presse“ Vorwürfe, das Bundesinnenministerium würde die Bamf-Affäre verschleiern, als „null und nichtig“ zurück. „Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind an einer schonungslosen und vollständigen Aufklärung interessiert.“

Wegen des Skandals will die #FDP einen #Untersuchungsausschuss im Bundestag beantragen, der allerdings auch die gesamte Flüchtlingspolitik der Bundesregierung seit 2014 durchleuchten soll. Innenminister #Horst Seehofer (#CSU) zeigte sich am Donnerstag offen dafür, dass die BAMF-Affäre parlamentarisch aufgearbeitet wird.

Für die #Grünen erklärte Fraktionschef Anton #Hofreiter, das BAMF sei schon seit Jahren „eine ganz schwierige Behörde“. Seehofer müsse nun zügig für Aufklärung sorgen, sagte Hofreiter dem Sender n-tv.

Die Linken-Politikerin #Ulla Jelpke erklärte, „es wäre das Mindeste, auch die Ablehnungsbescheide für Asylanträge zu prüfen“.

Quelle: Focus-online vom 19.05.2018

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