Migrationsbonus hoch 10: Absolutes Kuschelurteil für den Mörder von Mia – Kandel ist entsetzt

Landgericht Landau

Landgericht Landau

Er hatte die 15-jährige Mia in einer Drogerie abgeschlachtet: Jetzt das Urteil: Der „Flüchtling“ Abdul D. kommt für diese Tat mit nur acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe davon. Wahrscheinlich wird er nach fünfeinhalb Jahren entlassen. Dann hat er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.

Der Mord von Kandel hatte für Aufsehen gesorgt. Am 27. Dezember 2017 hatte der Afghane das deutsche Mädchen mit zahlreichen Messerstichen getötet. Der Mörder war als sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereist und behauptete, erst 15 Jahre alt zu sein. Ein Gutachten ergab, dass er wahrscheinlich 20 Jahre alt ist. Das Gericht urteilte heute dennoch nach Jugendstrafrecht. Und so kommt der Mörder mit einer milden Strafe davon. Die Richter sprachen den Angeklagten zwar des Mordes und der Körperverletzung schuldig.

Aber sie schöpfte nicht einmal die nach Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe von zehn Jahren aus, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten. Bei der Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ wären als Höchstmaß nach Jugendstrafrecht auch 15 Jahre möglich gewesen. Die Verteidigung wollte nur sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags und hat ihr Ziel damit fast erreicht.

Die Öffentlichkeit war von der Urteilsverkündung wie auch von allen Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen gewesen – mir Rücksicht auf das angeblich jugendliche Alter des damals noch Tatverdächtigen.

 

Was mag heute in den Eltern von #Mia vorgehen? Der Mann, der unter falschen Personalangaben nach #Deutschland einreiste und gar nicht hätte hier sein dürfen, nahm ihnen ihr Kind. In fünfeinhalb Jahren könnten sie dem Mörder ihrer Tochter dann wieder auf der Straße von #Kandel begegnen.

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Übernommen von Anonymous

Abdul D. wurde wegen Mordes an der 15-jährigen Mia zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Revision.

Auszug übernommen vom Spiegel

Quelle: Nachrichtenagentur ADN ( SMAD Lizenz Nr. 101 v.10.10.1946 ) vom 05.09.2018 

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Der Satansanwalt hat Berufung eingelegt. Wenn das Verfahren an das Amtsgericht zurückgeht, wegen Verfahrensfehlern, zieht es sich hin. Wenn es am Landesgericht bleibt, bleibt die Strafe. Ich denke Variante 1 mit Freispruch. Wenn DEM sein Anwalt verlangt zu beweisen unter welcher seiner vielen Identitäten DER gemordet hat bekommt DER noch Entschädigung weil der falsche angeklagt wurde. Willkommen im Land der Wahnsinnig gewordenen Wahnsinnigen!

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Dieses [ Urteil ] ist eine Schande !!!!!!!!!!!!!!!!
Es ist der Faustschlag ins Gesicht der Elternschaft.

Das Mädchen wird abgetan wie Abfall, getreu nach dem Motto der Kirchenhuren.
Schaun wir was dieser verdeckt arbeitende NICHT MÄNNERVEREIN dazu zu sagen hat, schriftlich nieder gelegt und somit nicht abstreitbar.

https://www.youtube.com/watch?v=dHQvthbf_VQ

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Deshalb wurde auch die Öffentlichkeit ausgesperrt damit keiner mitkriegt wie er sie abgeschlachtet hat. Fragt man welche die das Mädchen nach der Tat in der Drogerie noch gesehen haben…….

Eine Schande ist dieses Urteil für unser Land. Und nun auch noch Revision. Man fasst es nicht. Der Kerl läuft bald wieder frei rum.

schmid von Kochel
schmid von Kochel
5 Jahre zuvor

Schlachthaus BRD und es geht immer weitere. Nichts passiert. Mach das mal als Deutscher, dann gibt es 15 Jahre und anschließend Sicherheitsverwahrung.

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Der Knast hat eigene Regeln. Das wird hart für den Mörder.