Asylpolitik: Gericht untersagt Vorverurteilung ehemaliger Bamf-Chefin

 

Nahaufnahme des Schildes mit dem schwarzen Bundesadler und dem Behördennamen auf gelbem Grund mit rotem Rahmen. Das Schild hängt an einer grauen Wand. (Mohssen Assanimoghaddam / dpa)
Gericht untersagt Vorverurteilung der ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle (Mohssen Assanimoghaddam / dpa)

 

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Das #Oberverwaltungsgericht Bremen hat Bundesinnenminister #Seehofer eine weitere Vorverurteilung der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verboten.

Künftig dürfe nicht mehr behauptet werden, ein Bericht der internen Revision der Behörde habe ergeben, dass im Ankunftszentrum bewusst interne Dienstvorschriften missachtet worden seien, teilte das Gericht mit. Ob die Frau vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen habe, sei noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Bremer Außenstelle des Bamf war im Frühjahr in den Verdacht geraten, dass dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Zunächst war von rund 1.200 Fällen die Rede. Eine Kontrolle ergab bislang 145 Verstöße.

(Az: 2 B 213/18).

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.09.2018

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