Reichsbürger erneut vor Gericht – Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dresden gegen Volker Schöne

 

Sechs Jahre nach der Tat und fast drei Jahre nach den Meißner Urteilen finden nun die Berufungsverhandlungen statt.

Von Jürgen Müller

Symboilbild: Der Hammer eines Richters. Das letzte Wort in diesem Fall ist noch nicht gesprochen.
Symbolbild: Der Hammer eines Richters. Das letzte Wort in diesem Fall ist noch nicht gesprochen.

© Ronald Wittek / dpa

Dresden/Meißen/ Bärwalde. 13 Männer, die der Reichsbürgerszene zugeordnet werden, müssen sich ab Dezember erneut vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, am 23. November 2012 bei einer Pfändung in #Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen bedroht und festgenommen beziehungsweise Beihilfe geleistet zu haben. Sie sollen Mitglieder oder zumindest Sympathisanten des illegalen und mittlerweile aufgelösten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) gewesen sein. Am Amtsgericht Meißen wurden von Dezember 2015 bis März 2016 13 der 14 Angeklagten zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Derjenige, der mit Bewährung davonkam, war der Einzige, der ein Geständnis abgelegt hatte.

Der inzwischen 47-jährige Gründer des Polizeihilfswerkes war vom Amtsgericht Meißen im März 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Titeln zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Das Landgericht Dresden änderte in der Berufungsverhandlung im Juni 2016 die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate und setzte diese zur Bewährung aus. Dagegen ging nun die Staatsanwaltschaft in Revision und bekam vom Oberlandesgericht Dresden (OLG) recht. Das OLG verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden, wo sich nun eine andere Kammer mit dem Fall erneut beschäftigen muss.

Das Verfahren gegen den #DPHW-Gründer ist das erste, danach folgen die anderen Berufungsverhandlungen. Bei diesen dürfte es eine entscheidende Rolle spielen, welche gesundheitlichen Folgen die Tat für den Gerichtsvollzieher tatsächlich hatte. Bei den Verhandlungen in Meißen war der Mann nicht als Zeuge geladen. Zur Berufungsverhandlung im Juni 2016 in Dresden sollte er zwar aussagen, legte aber ein ärztliches Attest vor. Durch die Tat erlitt er eine posttraumatische Belastungsstörung, war über ein Jahr arbeitsunfähig, musste sich wochenlang zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben. Die Verteidigung trägt allerdings vor, der Gerichtsvollzieher habe sich schon zwei Jahre vor der Tat in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Der Vorfall sei nicht der alleinige Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Er habe schon zuvor an einer psychischen Erkrankung gelitten.

Die ungewöhnlich harten Strafen – auch Haftstrafen deutlich unter zwei Jahren wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt – hatte das Amtsgericht Meißen mit einem Tabubruch begründet. Mit dieser Aktion sei der Staat gezielt angegriffen worden, so der Meißner Richter damals.

Für die Angeklagten spricht, dass die Tat nun schon fast sechs Jahre zurückliegt. Dies wirkt strafmildernd.

Die Verfahren wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft zunächst auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Nun liegen die Sachen wieder beim Landgericht.

Quelle: Sächsische Zeitung vom 22.10.2018

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Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

„Mit dieser Aktion sei der Staat gezielt angegriffen worden, so der Meißner Richter damals.“

Welcher Staat wurde angegriffen ?????

Die 2.NGO Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland ist eine lizensierte Firma, mit Genehmigung der UN-Feindstaatenklausel. Sie hat 63 Anteilseigner.
Die Eintragung GERMANY bezieht sich auf die Obligationen
( Treuhandbond auf juristische Personen ) verwaltende, in nicht Staatlichkeit agierende Treuhand.
Dieses Gebilde ist nicht als Staat ausgewiesen und es ist demzufolge auch keine Adresse ( Hoheitsgebiet ) eingetragen. Als Sprache wurde Englisch festgelegt.

Nach 6 Jahren Recherche dürfte das wohl endlich den Ganzkörperkostümierten in schwarzer Faschingsrobe aufgefallen sein.
Hier hilft keine Verdrängung, hier zählen nur noch Fakten,
nichts als Fakten !

Alles ist in den geöffneten Geheimarchiven der Föderation nach zu lesen.
Dies nur als Hinweis zur Beweislage.

markus
markus
5 Jahre zuvor

AN FRAU BIRGIT

ICH VERNEIGE MICH !
“ DAS BESTE AN KOMMENTAR WAS ICH HIER GELESEN HABE “
WEITER SO BIRGIT !
haben Sie einen Freund ? (iss Spass ,bitte nicht falsch verstehen)

DER SEHENDE

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  markus

Der Volker hat damals, für die allgemeine Verblödung nicht verständlich, die Wahrheit erkannt, geschrieben und gesagt. Dies ist sein ganzes VERGEHEN ! Als Vertreter der Polizeigewerkschaft mußte er mundtod gemacht werden, der Konstrukt fühlte sich enttarnt.

Und was mich betrifft, ich habe mich nach 39 Jahren Ehe scheiden lassen. Mein behaupteter Ehemann ( Eheurkunde gefälscht, den es gibt keine Standesbeamten seit dem 8. Mai 1945 ) hat mich als eingefleischter Katholik, als NAZIDRECKVIEH beschimpft. Nur weil ich den Schwindel erkannt habe und dagegen vorging ! Das war mir zu viel, also It’s time to say goodbye.

Und ja, ich habe einen Freund, glaube ich zumindest !
Aber selbst der Igel sprach,“ ich habe mich geirrt, als er von der Bürste stieg “ Wer kann beurteilen was in einem Menschen vor sich geht ? Ich denke wir kennen uns nicht, sind uns bestenfalls bekannt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Auszug
#Das OLG verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden#
Sache-Gegenstand! Ein Gegenstand ruft den anderen auf sich zur Sache zu erklären! Der Stuhl spricht mit der Haustür: lass mich rein! Die Haustür sagt: nein; wir haben keinen Arbeitsvertrag miteinander.
Die juristische Person ist ein Unternehmen. Jedes Unternehmen hat
1. Eine Rechtsform
2. Zugewiesenes Stammkapital
3. Eine Betriebshaftpflichtversicherung
4. Einen oder mehrere Geschäftsführer
Fragt doch an der Tür den Schw. Kittel; wie hoch ist Ihr Stammkapital der Firma. Sind Sie insolvent. Dann hat der Isolvenzverwalter in der Sache zu führen und nur Ihm steht das Kapital in der Sache zu. Wer ist der Insolvenzverwalter?
Sogar die Olsenbande hat sich damit im Film beschäftigt…! Keiner hatte unterschrieben, außer Egon! Der kam dafür in den Knast!

Alexander Berg
5 Jahre zuvor

Ich hatte vor geraumer Zeit ein Gespräch mit einem „Fast-Staatsanwalt“, der sich mit einem ähnlich gelagerten Fall in Fulda/Müs beschäftigte.
Es stellte sich heraus, dass unter Anwendung der in der BRD geltenden StPO – im Näheren dem § 127 StPO und damit verbundene Festnahme bei Verdacht einer Straftat, keine Grundlage für eine Verurteilung darstellt.
Jedoch hatte der Richter die Situation für sich umgedeutet, um auf Freiheitsberaubung lenken zu können. Letztlich hätte niemand verurteilt werden dürfen.