Falsche Angaben im Asyl-Antrag weiterhin nicht strafbar!

BUNDESJUSTIZMINISTERIUM UND BAMF-BEHÖRDEN SEHEN KEINEN HANDLUNGSBEDARF

Von CANTALOOP | „Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt“ – eine wirkungsvolle Aussage, die man einfach einmal so stehen lassen kann. Vor allem dann, wenn es sich dabei um eine indirekte Verlautbarung aus dem Bundesjustizministerium handelt, das den aktuellen Vorstoß der Innenminister zur dringenden Regulierung dieser Causa bislang immer noch „aussitzt“.

Auch auf Nachfrage von WELT-Online wollte sich das Amt unter der Leitung von #Katarina Barley (#SPD) nicht dazu äußern. Somit hat das offensichtliche Fehlverhalten von Asylbewerbern auch zukünftig keinerlei Einfluss auf deren weiteren Aufenthalt und die daraus resultierende vollumfängliche, manchmal lebenslange Alimentierung durch den deutschen Steuerzahler. Man kann also lügen und betrügen, die eigene Herkunft und das Alter „vergessen“ – und hat dennoch keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Ein wirklich starkes Signal an die „Beladenen“ aus aller Welt, sollte sich dies „herumsprechen“.

 

Nur das bewusste „Fälschen“ eines Passes ist strafbar

Demzufolge legt deutlich mehr als die Hälfte der Asylbewerber keinerlei Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher #Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet. Eine gängige Praxis, vor der Kritiker schon lange warnen.

Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, so orientieren sich die Beamten ausschließlich an den Angaben des jeweiligen Bewerbers (!). Das Täuschen über die Identität führt jedoch nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.

Die Tatenlosigkeit des Bundes bereitet den Innenministern zunehmend „Sorge“

Nicht nur, dass den Betrügern bei Offenlegung ihrer erfundenen Lebensläufe und Herkunftsländer kaum Ungemach droht, es werden auch seitens der Behörden keinerlei statistische Erhebungen über aufgedeckte Falschangaben dieser Klientel geführt. Es ist also vollkommen irrelevant, welche Angaben ein Neubürger bereit ist zu machen – er gilt per se als uneingeschränkt „willkommen“. Und sollte er lügen, erfährt es kaum jemand.

Ist ein „#Asylbewerber“ erst einmal hier angelandet, hat dieser also weitaus mehr Optionen, als so mancher deutsche Niedriglohn-Beschäftigte. Die Ämter schenken den Angaben der „Schutzsuchenden“ somit einen uneingeschränkten Vertrauensvorschuss – und die medial tonangebende „Linksbourgeoisie“ verdammt gleichwohl jeden Kritiker dieser Routine als „rechtsextrem“.

Oppositionsparteien, die dieses Verhalten anprangern, wie beispielsweise die #FDP in Person ihrer migrationspolitischen Sprecherin Linda Teuteberg, werden ebenfalls brüsk abgefertigt. Es heißt, diese Obliegenheiten wären derzeit noch Gesprächsthema im Ressortkreis. Man „arbeite“ daran.

Lebensgefährliche Naivität

Offenbar gilt in einem Land, wo indigene Steuersünder, GEZ-Verweigerer und Falschparker aufgrund von Falschangaben ihrer „Daten“ ins Gefängnis kommen können, die Glaubwürdigkeit von vollkommen kulturfremden Menschen aus aller Welt als uneingeschränkt gewährleistet. Man hat dementsprechend auch weiterhin keinerlei Handhabe, eingereiste Schwerverbrecher und Terroristen von den Anständigen und wirklich Verfolgten unter ihnen zu unterscheiden.

So viel geballte Naivität eines Staates ist in der Tat kaum noch zu fassen. Unbegreiflich, wie die rechtschaffene Bevölkerung sinnbildlich „an der Nase herumgeführt“ wird. Von einer selbsternannten „Linkselite“, die in ihrer moralischen Abgehobenheit scheinbar keine Grenzen mehr zu kennen scheint.

Quelle: pi-news.net vom 21.01.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Wenn ein Deutscher falsche Angaben machen würde stände gleich die Polizei auf der Matte. Aber beim Gesockse geht alles.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Deutsche kann man abzocken, bei dem Gebrassel ist NICHT’S zu holen, also straffrei.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
5 Jahre zuvor

Falsche Angaben bleiben straffrei? Deswegen haben die 12-jährigen schon einen Vollbart, aha.