Statt Terrorabwehr ein Schuß in den Ofen: Weihnachtsmärkte als Todesfallen
Berlin. Wer hätte das gedacht – Weihnachtsmärkte haben ein besonderes Gefahrenpotential. Und das nicht nur wegen plötzlich auftauchender Massen feiernder Islamisten, wie in den letzten Tagen in verschiedenen deutschen Städten zu beobachten. Sondern auch deshalb, weil ausgerechnet die Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorakte zur Gefahrenquelle werden können, wie Sicherheitsexperten bemängeln. Konkret geht es um die weitverbreiteten Betonpoller, mit denen in den letzten Jahren in vielen Gemeinden die Weihnachtsmärkte bewehrt wurden. Sie sollen verhindern, daß von Terroristen gesteuerte Autos in Menschenmengen fahren und dort – wie etwa in Nizza 2016 – ein Blutbad anrichten.
Aber: die Betonpoller sind oft nicht in der Lage, einen Lastwagen oder ein Auto abzuhalten. So spricht ein UN-Experte von einem massiven Sicherheitsrisiko. Im Falle eines Anschlags könnten sie sogar das Gegenteil bewirken – statt Schutz noch mehr Gefährdung. Denn durch umherfliegende Trümmerteile bei einem Aufprall besteht die Gefahr, daß noch mehr Menschen verletzt werden. „Diese Barrieren gefährden im Ernstfall mehr Menschen, als sie schützen“, kritisiert der Experte.
Auch der Sicherheitsexperte Francis Seijas, der für ein Fachunternehmen arbeitet, bestätigt diese Einschätzung: „Solche provisorischen Lösungen sind nicht nur wirkungslos, sie erhöhen das Risiko noch.“ Veranstaltungsschutz werde oft mit allgemeiner Veranstaltungssicherheit verwechselt, aber die spezielle Bedrohungssituation bei Terroranschlägen wird dabei normalerweise nicht berücksichtigt.
Viele deutsche Weihnachtsmärkte könnten deshalb zur Todesfalle werden, urteilen deutsche Terror-Fachleute: „Leider fanden wir bei der überwiegenden Zahl der untersuchten Weihnachtsmärkte sehr hohes Gefährdungspotential“, heißt es in einer Einschätzung. Ein glattes Eigentor der Terror-Abwehr. (rk)
Quelle: zuerst.de
Weihnachten – Eklat bei Christmette im Freiburger Dom – Demo für Domkapellmeister
An Heiligabend ist die Christmette im Freiburger Münster von Besuchern gestört worden.
Die Aktion richtete sich gegen die Entlassung des Domkapellmeisters Boris Böhmann. Nach einem Lied der Domsingknaben gegen Ende des Gottesdienstes brandete ein fünfminütiger Applaus aus Solidarität mit dem Dirigenten auf. Einige Protestrufe waren zu hören. Erzbischof Burger konnte die Christmette erst nach längerer Unterbrechung beenden. Das katholische Fernsehen k-tv schaltete seine Übertragung ab. Man bitte um Verständnis, dass diese aufgrund mutwilliger Störung nicht fortgesetzt werden könne, hieß es. Die Erzdiözese kritisierte, der Protest sei zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gekommen. Böhmann ist zu Ende Februar gekündigt worden. Die Begründung dafür wird mit Verweis auf Datenschutzgründe geheim gehalten.
Quelle: Deutschlandfunk
Rechtes Magazin – Faeser ließ Beweismittel aus Compact-Razzia weiter verwenden – und geht im Verbotsverfahren jetzt in die Offensive
Das Innenministerium verwendet im Verbotsverfahren des Magazins Compact Beweismittel, die es aus der Razzia erhielt. Grund für die Razzia war das Verbot des Magazins. Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Verbot des Magazins vorerst auf, bis es eine Entscheidung im Hauptverfahren gibt.
Der Innenministerin wurde vorgeworfen, die Pressefreiheit missachtet zu haben, als sie das Magazin Compact über das Vereinsrecht verbieten ließ.
Im Verbotsverfahren um das Compact-Magazin legte Innenministerin Nancy Faeser dem Bundesverwaltungsgericht neue Beweise vor. Das berichtet der Tagesspiegel. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte gegenüber dem Tagesspiegel: „Dabei wurden die Beweismittel, die im Rahmen des Verbotsvollzugs sichergestellt wurden, ausgewertet und daraus gewonnene verfahrensrelevante Erkenntnisse in den Klageerwiderungsschriftsatz aufgenommen.“ Zum Inhalt des Schriftsatzes äußerte sich das Ministerium nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Im Juli hatte die Innenministerin das Magazin durch das Vereinsrecht verbieten lassen. Kritiker warfen ihr vor, damit die Pressefreiheit umgangen zu haben. Auf das Vereinsverbot hin wurden von mehr als 300 Polizisten Speichermedien, Akten und auch Büromöbel beschlagnahmt. Der Herausgeber Jürgen Elsässer stellte einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht und eine Anfechtungsklage. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und entschied Mitte August, dass das Verbot des Magazins vorerst aufgehoben ist, bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt . Beschlagnahmte Vermögensgegenstände mussten zurückgegeben werden.
Allerdings entschied das Verwaltungsgericht auch, dass Beweismaterial, das beim Einsatz sichergestellt wurde, vor der Rückgabe an das Compact-Magazin kopiert und anschließend ausgewertet werden darf. Obwohl also das Verbot, das Grundlage für den Einsatz war, vorerst aufgehoben wurde, durften Beweismittel, die aufgrund des Verbots erlangt wurden, im weiteren Verfahren verwendet werden. Wie der Tagesspiegel m schreibt, könnte es sein, dass im Innenministerium genau so kalkuliert wurde.
Die Einstufung von Compact als Verein sah das Bundesverwaltungsgericht als zulässig an. Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass das Magazin sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten würde. Zur Belegung dieser Behauptung stützte sich das Ministerium hauptsächlich auf im Magazin veröffentlichte Artikel. Das Gericht erkannte zwar an, dass einige Publikationen die Menschenwürde zwar verletzen, aber es sei zweifelhaft, ob diese Artikel den Gesamtauftritt genug prägen, um ein Vereinsverbot als verhältnismäßig erscheinen zu lassen.
Das Hauptverfahren soll im Juni 2025 beginnen. Ursprünglich hatte es im Februar 2025 beginnen sollen und drei mündliche Verhandlungstage umfasst. Wie eine Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, seien Baumaßnahmen der Grund für die Verschiebung. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in erster und letzter Instanz über ein Verbot des Magazins Compact.
Quelle: Apollo News
Schikanen gegen die AfD: Kartellparteien wollen neue Bundestags-Hausordnung
Berlin. Politisch ist der AfD nicht mehr beizukommen – jetzt sollen Hausordnungstricks helfen, der ungeliebten Oppositionspartei im Bundestag das Leben schwerzumachen. Gerade noch rechtzeitig vor der Neuwahl des Bundestages wollen die Kartellparteien dort eine Neufassung der Hausordnung auf den Weg bringen, die vor allem für Mitarbeiter der AfD-Fraktion massive Einschränkungen mit sich bringen sollen.
Im Kern stehen dabei schärfere Sicherheitskontrollen. AfD-Mitarbeitern sollen künftig leichter die Bezahlung und der Zugang zu Bundestagsgebäuden verweigert werden können, wenn sie den erforderlichen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen. Diese können im Bundestag relativ leicht geändert werden – es reicht eine Abstimmung im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Änderungen der Hausordnung müssen nicht im Plenum abgestimmt werden.
Der zentrale Hebel soll nach Vorstellung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein erweiterter „Risiko“-Begriff bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuV) sein, die jeder Mitarbeiter bestehen muß, um einen Hausausweis für den Bundestag zu bekommen. Bisher hieß es dort: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Gefahren für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Künftig soll dieser Passus nun lauten: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Kritiker wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner warnen vor der Einführung eines vagen „Risiko“-Begriffes, dessen Auslegung der Willkür Tür und Tor öffnen würde.
Eine weitere Schikane besteht darin, daß künftig der Verfassungsschutz (VS) routinemäßig Daten beisteuern soll, um die „Zuverlässigkeit“ des Parteipersonals zu beurteilen. Doch dieser ist eine politische Gesinnungsbehörde, deren Einstufungen nichts mit objektiven Tatsachen zu tun haben. In Paragraph 5 der künftigen Bundestags-Hausordnung wird die „Zuverlässigkeit“ von Bundestagsmitarbeitern unter anderem daran geknüpft, daß sie in den letzten fünf (!) Jahren keine Bestrebungen unterstützt haben, die „aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben“. Der Verfassungsschutz liefert solche Zertifizierungen bekanntlich am laufenden Band – in erster Linie aber zur Diffamierung der politisch unerwünschten Opposition.
Bediensteten von Abgeordneten, die den neuen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen, kann in Zukunft der Zutritt zum Bundestag untersagt, beschränkt oder nur unter Auflagen gestattet werden. Die AfD kritisiert an der künftigen Hausordnung denn auch, daß diese erhebliche Interpretationsspielräume lasse und damit zur Diskriminierung einlade. Letztlich liefen die geplanten Verschärfungen auf ein faktisches Berufsverbot für AfD-Mitarbeiter hinaus, heißt es in einer Stellungnahme der AfD-Fraktion. Genau das ist beabsichtigt. (rk)
Quelle: zuerst.de
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.12.2024
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