09. August 2025
Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul will den Ausschluß von der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl nicht akzeptieren. Seine Partei hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Das Verwaltungsgericht prüft den Fall.
LUDWIGSHAFEN. Der AfD-Politiker Joachim Paul hat nach Angaben seiner Partei einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Ausschluß von der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl gestellt. Wie der SWR berichtet, sei das Schreiben beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße eingereicht worden. Eine Bestätigung lag dem Sender am Freitagnachmittag jedoch nicht vor.
Der Wahlausschuß der Stadt hatte am Dienstag beschlossen, den 55jährigen AfD-Landtagsabgeordneten nicht zur Wahl am 21. September zuzulassen. Als Grund wurden Zweifel an seiner Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung genannt.
Dem Beschluß war ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vorausgegangen, das auf Anfrage der Stadt erstellt worden war. Es faßt nach Behördenangaben öffentliche Äußerungen Pauls zusammen, darunter Beiträge im österreichischen Freilich-Magazin und Verbindungen zu der Plattform GegenUni.
Paul warnt vor Ende der Demokratie
Paul kritisierte den Wahlausschuß gegenüber der JUNGEN FREIHEIT scharf. „Wir leben nicht mehr in einer Demokratie“, sagte er. Wahlen bedeuteten, daß die Bürger auch eine Wahl hätten. „Der Wählerwille wird mit Füßen getreten“.
Unterstützung erhielt er vom stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Sebastian Münzenmaier. Die Nichtzulassung sei „ein klarer Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung der Parteien“ und ein Angriff auf die Demokratie, erklärte er.
Nach Darstellung des Städtetages Rheinland-Pfalz ist eine Nichtzulassung nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. „Bei Unsicherheiten und Fragen von Kommunen zur Verfassungstreue ist das zuständige Innenministerium der richtige Ansprechpartner“, sagte Geschäftsführerin Lisa Diener dem SWR. (sv)
Quelle: Junge Freiheit vom 09.08.2025
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Demokratie ist gut, die Guten können nicht überall sein! Er wird ein Urteil bekommen und Er wird zugelassen werden-zur der nächsten Wahl 2029!
In der BRiDä-ä-ä-ä- fährt der Bahnsteig ab und nicht der Zug! Die Spione brachten mit: Personenzüge aus der BRiDä werden wegen Ihrer Verspätung nicht mehr in die Schweiz reingelassen! Die Franzosen meutern auch schon und fahren pünktlich ab, ob die Klapperkiste da ist oder nicht!
Die können kein Urteil sprechen . Firmenmitarbeiter dürfen keine rechtlich bindende Urteile fällen. Die dürfen dir noch nicht einmal kündigen, ohne rechtliche Prüfung oder einzuhaltende Betriebsvereinbarungen.
Bist du noch in einem Arbeitsverhältnis?!
Da wird eh nichts rauskommen. Alle sind gemeinsam gegen die AFD.
Eine Sauerei ist das dass man den Wilen von Millionen Wähler nicht berücksichtigt. Elende Bande.
Witzig, halten den Dieb…
Jede/r, der wo auf einem kommunalen „Wahl“zettel landen will, hat als Voraussetzung die freizeitlich demokratische GrunzOrdnung – FDGO – der besatzungsrechtlichen Ordnung BRD (Art 79 GG) GmbH schriftlich anzuerkennen. Sonst landet er/sie nicht da.
Wie das Lehrpersonal an Schulen, Uni´s usw. vor Diensteintritt den Art 5 GG schriftlich anerkennt. Meinungsfreizeitlich die offiziellen Geschichten in die Hirne bimsen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html