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Trotz eines gegenteiligen Gerichtsurteils verweigert der Berliner Senat die Herausgabe der Vornamen von deutschen Verdächtigen bei Messerangriffen. Jetzt zieht die AfD im Vornamen-Streit erneut vor das Landesverfassungsgericht.
Die AfD-Fraktion in Berlin zieht wegen des Streits um die Herausgabe von Vornamen von Tatverdächtigen erneut vor das dortige Landesverfassungsgericht. Der Senat der Bundeshauptstadt weigert sich nämlich weiterhin nach Gewaltstraftaten, die Vornamen von Tatverdächtigen herauszugeben, selbst an Parlamentarier – und das, obwohl das oberste Berliner Gericht bereits vor wenigen Monaten in dem Fall gegen den Senat entschieden hatte.
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar hat deshalb nun erneut Organklage eingelegt – er sieht das parlamentarische Auskunftsrecht verletzt. Er fragt nach den 20 häufigsten Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen bei Messerstraftaten. Der schwarz-rote Senat verweigert die Auskunft jedoch unter Berufung auf ein angeblich „erhebliches Missbrauchsrisiko“ – so könne versucht werden, einen Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und der Häufigkeit bestimmter Straftaten herzustellen.
Noch vor wenigen Monaten hatte man damit argumentiert, dass durch die Herausgabe von Vornamen auch Rückschlüsse auf die Identität von Tatverdächtigen gezogen werden könnten. Diese Begründung ließ das Landesverfassungsgericht jedoch nicht stehen und erklärte die Begründung im Mai nach einer Klage der AfD für unzulässig. Mit einer denkbar knappen Fünf-zu-vier-Mehrheit erklärte das Gericht die Ablehnung der Anfrage für unzulässig.
Dennoch weigert sich der Senat, die Vornamen auf parlamentarischem Wege an die AfD herauszugeben – diesmal mit der bereits erwähnten neuen Begründung. Vallendar wirft ihm deshalb nun vor, den Rechtsstaat zu untergraben und bewusst rechtswidrig zu agieren. Eigentlich ist der Senat dem Abgeordnetenhaus ohnehin zur Auskunft in den meisten Fragen verpflichtet, die die staatliche Ebene betreffen.
Berlin ist mit seiner Weigerung, die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Gewalttaten herauszugeben, nicht allein: Auch Bundesländer wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verweigern selbst bei parlamentarischen Anfragen die Herausgabe der Vornamen (Apollo News berichtete).
Quelle: Apollo News vom 20.09.2025
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Herausgabe der Vornamen-ein Schenkelklopfer! Im Faschismus BRiDä-ä-ä-Fahrradkette, wissen DIE nicht einmal Ihre Vornamen!
Das vertuscht der elende Senat mal wieder weil es ja nicht sein darf……..
Die verarschen uns immer mehr und kriechen Steinzeitkreaturen in den faulen Arsch.
Es braucht mindestens zwei, damit das funktioniert.