- Der Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath. (dpa / Monika Skolimowska)
Der sächsische #Verfassungsschutz lehnt eine Beobachtung der #AfD im Land ab.
Die rechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Meyer-Plath, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es müssten Anhaltspunkte vorliegen, dass sich die Bestrebungen einer Gruppierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Dies müsse für ihre gesamte Struktur gelten – und das sei für die AfD in #Sachsen derzeit nicht zu belegen.
Der Politikwissenschaftler Hajo Funke hält eine Überwachung der Alternative für Deutschland durch den Verfassungsschutz dagegen für nötig. Er sagte im Deutschlandfunk, es gebe eine bundesweite Kooperation zwischen der Partei und der rechtsextremen Identitären Bewegung sowie der „von Rassisten geleiteten Pegida-Bewegung“. Entscheidend sei die Ausrichtung der Partei und die sei rechtsradikal.
Der Landesverfassungsschutz in Bremen und Niedersachsen beobachtet mittlerweile die Landesverbände der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“. Zur Begründung wurde auf ein rassistisches und völkisch orientiertes Weltbild der Organisation verwiesen. Bundeskanzlerin #Merkel hatte gestern betont, der Verfassungsschutz und nicht die Politik müsse über eine #Überwachung der AfD entscheiden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.09.2018
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