AfD klagt erneut gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Thomas Haldenwang (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz))
Thomas Haldenwang (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz))
 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz fordert intern zur Offenlegung von Parteikontakten auf. Die AfD will sich das nicht länger gefallen lassen. Sie rügt in einem Eilantrag die Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht.

Die AfD hat in einem Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitag vor Gericht geklagt. Die Partei wendet sich gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, entsprechende Kontakte zur Partei intern offen zu legen.

 

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegenüber dem Tagesspiegel soll es dem BfV nun untersagt werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AfD rüge eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht.

Das BfV rechtfertigt sich laut dem Tagesspiegel mit dem Argument, es handele sich um ein „internes Informationsschreiben“ an die BfV-Belegschaft mit der Bitte, bei möglich erscheinenden Interessenkonflikten das Beratungsangebot der Geheimschutzbetreuung des BfV in Anspruch zu nehmen.

Ein Sprecher der AfD indes erwidert: „Wir sehen hierin eine rechtswidrige, weil deutlich unverhältnismäßige Maßnahme, die zudem unsere Mitglieder und künftigen Mitglieder abschrecken könnte“, zitierte der Tagesspiegel einen AfD-Sprecher. Eine „verdachtsunabhängige und anlasslose Anfrage“ allein wegen der Mitgliedschaft sei viel zu weitgehend.

Der Eilantrag sei im April eingereicht, eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.

Bereits im Februar war die AfD mit ihrer Klage wegen der Bezeichnung als „Prüffall“ erfolgreich. Haldenwangs Behörde wurde es untersagt, in Bezug auf die AfD dies zu äußern oder zu verbreiten. Eine derartige öffentliche Einstufung sei eine „mittelbar belastende negative Sanktion“, hieß es im Urteil. Dennoch wiederholte das Bundesinnenministerium die Einstufung in Antworten auf parlamentarische Anfragen. Die AfD hat auch dagegen eine Klage angekündigt. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 09.06.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Welche Partei man wählt geht den Arbeitgeber einen Scheissdreck an.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Das bringt nach sechs Wochen den §152a per Post ein. Kein Täter gefunden, kein öffentliches Interesse! 4000 Anzeigen 2015 gegen „IM Erika“ 4000 mal §152a zurück. Nicht eine wurde angenommen! Die EU Lagarde stand schon 4 Mal, in Worten vier mal in Paris wegen Verdacht der Untreue vor Gericht.
Auszug
Montag, 19.12.2016 15:21 Uhr
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Auszug Ende

Vergeudete Kraft und Zeit der AfD!