Gesellschaft – Facebook betitelt Nutzer als „Hassagenten“, basierend auf „Signalen“ und anderen Interaktionen

Facebook betitelt Nutzer als "Hassagenten", basierend auf "Signalen" und anderen Interaktionen

Facebook verfolgt das Verhalten der Nutzer auf und abseits der Plattform, sucht nach „Signalen“, dass sie ein „Hassagent“ sein könnten. Schon mit einer „designierten Hassinstanz“ zu kommunizieren, kann für eine Sperre reichen. Das berichtet die Webseite Breitbart.

Nutzer, die bei Veranstaltungen neben „designierten Hassstiftern“ auftreten oder sogar Interviews mit ihnen führen, laufen Gefahr, selbst als „Hassagenten“ gekennzeichnet zu werden, so  Breitbart unter Berufung auf ein internes Dokument mit dem Titel „Hate Agent Policy Review“. Durch die Zugehörigkeit zu oder das Loben einer dieser von Facebook als Feindbilder angesehenen Personen ebenso wie durch die Identifizierung mit oder das Eintreten für eine „designierte hasserfüllte Ideologie“ kann auch ein einfacher Nutzer ins Visier der „Anti-Hass-Polizei“ geraten.

Andere „Signale“, an denen „Hassagenten“ identifiziert werden können, sind vager. Dazu gehören zum Beispiel der Besitz von „Hassutensilien“ oder „Tattoos von Hass-Symbolen oder Hass-Slogans“. Das Dokument gibt jedoch keine Beispiele dafür, was genau das sein könnte.

„Hassrede“ ist natürlich ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie, obwohl die Definition von Facebook etwas weiter gefasst ist, als der Begriff im Allgemeinen verstanden wird. Ein Hasskommentar der „Stufe 2“ könnte das Bezeichnen einer Person als „dumm“, „hässlich“ oder gar „betrügerisch“ beinhalten, wenn festgestellt wurde, dass die Aussage auf der Grundlage eines „geschützten Merkmals“ wie Rasse, Religion oder sexueller Orientierung abgegeben wurde. Ein Hasskommentar der „Stufe 3“ stelle „Aufrufe, eine Person auszuschließen oder zu isolieren“ dar, die basierend auf den Beleidigungen der „Stufe 2“-Kommentare basieren.

Das Äußern dreier oder mehr „Hass“-Aussagen in einer einzigen Nachricht oder einem Erscheinungsbild werden als ein „Signal“ charakterisiert, ebenso wie fünf „Hass“-Aussagen innerhalb eines Monats. Facebooks Hassjäger dürfen auf der Suche nach belastendem Material, das „öffentliche Äußerungen oder Äußerungen, die privat gemacht und später öffentlich wurden“ beinhalten kann, bis zu zwei Jahre zurückgehen.

Facebook scheint seine Mitarbeiter zu motivieren, Beweise dafür zu finden, dass sich Nutzer sowohl auf der Plattform als auch außerhalb „schlecht“ verhalten. Letzteres ist für Facebook unheimlich einfach: Die Plattform verfolgt die Online-Aktivitäten der Nutzer auf jeder Website, die seine allgegenwärtigen „Like“- und „Share“-Buttons enthält, und seine Verfolgung ist nicht auf das primäre Gerät beschränkt, auf dem Facebook verwendet wurde. Eine massive Datenschutzverletzung im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass Facebook Zugang zu allen Fotos der Nutzer hat – auch zu denen, die sie nicht auf Facebook posten –, und die App durchsucht die Adressbücher der Nutzer, um nach potenziellen „Freunden“ zu suchen, was bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, die „hasserfüllten“ Bekannten vor neugierigen Blicken zu verstecken.

Hass-„Signale“ sind auch nicht die einzigen Faktoren, die die Aufnahme auf die Blacklist von Facebook rechtfertigen – wie YouTube ist das Unternehmen zunehmend von sogenannten „Borderline“-Inhalten besessen, die nicht gegen seine Regeln verstoßen, aber nicht ausreichend mit seinen bevorzugten Narrativen übereinstimmen. Es liegt an Facebook, ob das Gewicht aller Beweise eine Sperre oder gar ein dauerhaftes Löschen rechtfertigt, was natürlich bedeutet, dass der „Presslufthammer“ zwar nur selektiv eingesetzt wird, jedoch immer im Schatten darauf wartet, dass Nutzer ideologisch aus der Reihe tanzen. 

Quelle: Russia Today (RT) vom 15.06.2019 


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