Oberverwaltungsgericht Bautzen entscheidet Versammlungsverbot in Heidenau bleibt teilweise in Kraft – Richter setzen Grundgesetz damit entgültig ausser Kraft

Aktualisiert am Freitag, 28.08.2015, 19:11
Polizisten in Heidenau
dpa/Oliver Killig Die Polizei braucht Unterstützung in Heidenau.

Das vom Landkreis erlassene Versammlungsverbot für die Kleinstadt Heidenau bei Dresden bleibt nach einem Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen teilweise in Kraft.

Das Verbot sei nur bezüglich des Willkommensfests der Initiative Dresden Nazifrei für die Bewohner eines neu eingerichteten Asylbewerberheims am Freitag ungültig, teilte das Gericht mit.

Andere öffentliche Versammlungen sind demnach am Wochenende verboten – entsprechend einer vorherigen Verfügung des Landkreises, der zur Begründung des Verbots einen „polizeilichen Notstand“ geltend gemacht hatte.

Landkreis hatte Beschwerde eingereicht

In Heidenau feiert das Bündnis „Dresden Nazifrei“ am Freitagabend ein Willkommensfest für die in einem ehemaligen Baumarkt untergebrachten Flüchtlinge – mit Grillen, Fußballspielen und anderen Aktivitäten. Dabei wurden auch in Berlin gesammelte Sachspenden verteilt.

Der Landkreis hatte am Vorabend zunächst ein Versammlungsverbot verhängt und mit polizeilichem Notstand begründet. Das Verbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Es war am Freitag vom Verwaltungsgericht Dresden zunächst als unzulässig gekippt worden. Der Landkreis legte allerdings Beschwerde ein.

Quelle: Focus-online vom 28.08.2015 – (Überschrift ergänzt -staseve-)

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung setzt das Oberverwaltungsgericht Bautzen das Grundgesetz dass alle Gleich sind entgültig ausser Kraft. Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ hat einen grundrechtlichen Vorteil gegenüber allen anderen Bürgern und Bündnissen.

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