Nach Urteil des Obersten Gerichtshofs: Wie geht es weiter mit dem Brexit?

Nach Urteil des Obersten Gerichtshofs: Wie geht es weiter mit dem Brexit?

Die Brexit-Gegner jubelten: Großbritanniens Oberstes Gericht entschied am Dienstag, dass die Auflösung des Parlaments durch Premierminister Boris Johnson rechtswidrig war. Was bedeutet das Urteil nun für seine Brexit-Pläne?

von Pierre Lévy

Die Entscheidung des britischen Obersten Gerichtshofs, die am 24. September veröffentlicht wurde, ist wie eine Bombe eingeschlagen. Einstimmig entschieden die elf Richter, dass die vom Premierminister beschlossene Aussetzung des Parlaments für fünf Wochen „rechtswidrig“ und wirkungslos war. Damit hoben sie das Urteil des High Court in London auf: Dieser hatte entschieden, dass eine solche Aussetzung in die politische (und damit exekutive) Zuständigkeit fällt und nicht in die gerichtliche.

Infolgedessen kehrten die britischen Abgeordneten am 25. September zur Sitzung zurück, während sie ursprünglich für eine fünfwöchige Pause, in diesem Fall bis zum 14. Oktober, in den Urlaub geschickt worden waren. Um seine Entscheidung zu rechtfertigen, hatte Boris Johnson darauf hingewiesen, er müsse sich auf die Rückkehr des Parlaments und das Programm vorbereiten, das er ankündigen werde, und er erinnerte daran, dass eine solche Aussetzung regelmäßig stattfindet – nur ihre Dauer war ungewöhnlich.

Die Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs ihrerseits argumentierte, dass diese Parlamentspause „die Fähigkeit des Parlaments, seine demokratischen Funktionen auszuüben, ohne rationale Begründung behinderte“, und dass die „Auswirkungen auf die Grundlagen unserer Demokratie extrem waren“. Eine maximalistische Formulierung, die, wörtlich genommen, äußerst seltsam klingt.

Denn seit mehr als drei Jahren diskutieren Parlamentarier über den Brexit, ohne dass sich eine Mehrheit herausbildet, um die Modalitäten für den Austritt aus der Europäischen Union festzulegen – ein Ausstieg, der am 23. Juni 2016 von den Bürgern beschlossen wurde. Die gewählten Vertreter haben die zwischen Brüssel und der Vorgängerin von Boris Johnson, Theresa May, ausgehandelte Vereinbarung dreimal abgelehnt und auch zu acht Alternativen Nein gesagt, die sie sich selbst ausgedacht hatten. Viele Abgeordnete verfolgen offenbar kein anderes Ziel, als das Urteil des Volkes zu kippen oder es zumindest seiner Substanz zu berauben.

Der derzeitige Bewohner der Downing Street 10 erinnerte auch daran, dass die Abgeordneten zwischen dem 14. Oktober und dem für den Austritt aus der EU vorgesehenen Datum, dem 31. Oktober, Zeit gehabt hätten, ihre Debatten wieder aufzunehmen. Anfang September hatte eine Mehrheit von ihnen sogar für einen Text gestimmt, der die Hände des Regierungschefs theoretisch bindet: Wenn bis zum 19. Oktober keine Einigung mit Brüssel erzielt würde, zwingt dieses Gesetz Herrn Johnson, den Europäischen Rat um eine weitere Verschiebung des Brexits auf den 31. Januar zu bitten – es wäre die dritte.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird mittel- und langfristig schwerwiegende Folgen für das Kräfteverhältnis zwischen Regierung, Parlament und Justiz haben, in diesem Land ohne schriftliche Verfassung – schwerwiegendere als die kurzfristigen auf den Brexit selbst.

Boris Johnson nutzte jedenfalls die Gelegenheit des Urteils vom 24. September, um erneut Neuwahlen zu fordern, der einzige Weg, um die Situation zu lösen. Die Labour Party verteidigte diese Perspektive seit zwei Jahren mit Händen und Füßen, bevor sie diese dann Anfang September blockierte, aus Angst, sie könnte das Versprechen von Boris Johnson begünstigen, nämlich den Brexit bis zum 31. Oktober umzusetzen, was auch immer geschieht.

Dieses Austrittsdatum wurde zwischen London und den 27 anderen Mitgliedstaaten auf dem Europäischen Rat im April vereinbart. Ein Datum, das nur unter zwei Bedingungen verschoben werden darf: wenn die britische Seite dies verlangt und wenn die Staats- und Regierungschefs dies einstimmig akzeptieren. Diese werden am 17. und 18. Oktober zusammentreten.

Herr Johnson betonte, dass er mit der Entscheidung des Gerichts, die Suspendierung des Parlaments aufzuheben, nicht einverstanden sei, erklärte aber, er werde sie respektieren. Er bestätigte abermals, dass sein Land am 31. Oktober die Europäische Union verlassen werde – mit oder ohne Vereinbarung.

Was könnte im Fall einer Nichtvereinbarung geschehen? Nichts hindert beispielsweise den Premierminister daran – das ist eine seiner Möglichkeiten –, dem Wortlaut des Textes zu folgen, also eine Vertagung formell zu beantragen und gleichzeitig den 27 anderen EU-Mitgliedstaaten mündlich mitzuteilen, dass dieser Weg einen unlösbaren Zustand wieder in Gang bringen und die Unsicherheiten noch einmal verlängern würde. In diesem Fall könnten möglicherweise einige EU-Staats- und Regierungschefs gegen diesen Aufschubantrag ein Veto einlegen. Zum Beispiel der französische Präsident, der dies bereits im vergangenen April angedeutet hatte, bevor er sich widerstrebend der Position von Angela Merkel anschloss.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs jubelten die Brexit-Gegner in Großbritannien, aber auch auf dem gesamten alten Kontinent. Offiziell freuen sie sich darüber, dass in der „ältesten parlamentarischen Demokratie der Welt“ die „parlamentarische Souveränität“ verteidigt wurde. (Hier sei anzumerken: Der Begriff „parlamentarische Souveränität“ ist zumindest eine juristisch-politische Kuriosität, da das Volk – nicht seine Vertreter – der Souverän sein soll.) In Wirklichkeit freuen sie sich, dass die Stimme des letzteren erneut infrage gestellt wurde, denn darum geht es doch. So schreibt die Le Monde (26.09.19) unverblümt, dass die parlamentarische Demokratie durch das Referendum 2016 „geschwächt“ wurde. Eine seltsame Demokratie, die so „geschwächt“ werden kann … vom Volk.

Aber die Zeiten sind vorbei, in denen die Stimme des Volkes so einfach missachtet oder gar verspottet werden konnte. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist zwar eine politische Niederlage für den Premierminister. Diejenigen, die sich darüber freuen, vergessen aber buchstäblich die Millionen Briten, die dieser unerträgliche Zustand einfach nur noch anwidert und verärgert: dass ihre Entscheidung, die EU zu verlassen, immer noch nicht umgesetzt ist. Es ist dieses ungeheure Unrecht, das Boris Johnson zu beenden versprochen hat.

Ob in einem Monat oder in vier Monaten, diejenigen, die heute feiern, werden enttäuscht sein.

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