Urteil: Klage von NPD-Politiker Pastörs in Straßburg abgewiesen

 

Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Pastörs, steht am 17.06.2014 während einer NPD Kundgebung vor dem Haus der Presse in Dresden (Sachsen) vor einem Logo seiner Partei. (picture alliance / dpa / Arno Burgi)
Der NPD-Politiker Udo Pastörs (picture alliance / dpa / Arno Burgi)

Der NPD-Politiker Pastörs ist mit einer Klage wegen seiner Äußerungen über den Holocaust vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Dass die deutsche Justiz ihn verurteilt habe, sei rechtens; seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, entschieden die Richter in Straßburg. Pastörs habe absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren.

Der frühere NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte in einer Landtagsrede 2010 unter anderem vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Auschwitzprojektion“ durch demokratische Parteien gesprochen. Deshalb war er 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 03.10.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Straßburg ist für Staaten zuständig nicht für Firmen! Ganz einfacher Betrug der Volksverarschung. Der Postörs ist in der Firma ein Gruppenleiter vom praktizierenden Personal-einfacher-vom Sklaven. Er ist doch nicht der einzige der auf diese Veraschung reingefallen ist und dort Gerechtigkeit sucht! „Sucht“ ist gut! Da kann man lange suchen, es gibt keine. Wir rennen einer fata morgana hinterher, wie der Esel der vorgehaltenen Möhre vom Kutscher Bock aus!